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Berner Bevölkerung stimmt nächstes Jahr über vier Vorlagen ab
Im März entscheidet das Stimmvolk im Kanton Bern über vier Vorlagen, wobei vor allem die zwei Verkehrsumfahrungen Aarwangen und Emmental umstritten sind.
Die bernische Stimmbevölkerung stimmt am 12. März über die Verkehrsumfahrung von Aarwangen ab. Mit der neuen Strasse soll die Gemeinde im Oberaargau vom Verkehr entlastet werden. Über 17'000 Fahrzeuge durchqueren an Werktagen das Dorf, steht in den Abstimmungsinformationen des Grossen Rats. Das Berner Stimmvolk entscheidet über einen Baukredit von knapp 100 Millionen Franken.
Die Verkehrssanierung der Achse Burgdorf-Oberburg-Hasle kommt auch Mitte März vors Volk. Dabei soll ein etwa ein Kilometer langer Tunnel östlich von Oberburg entstehen und eine neue Strasse die Ortschaft Hasle bei Burgdorf vom Auto- und Lastwagenverkehr entlasten. Der Baukredit, welcher dem Volk vorgelegt wird, beläuft sich auf über 310 Millionen Franken.
Gegen beide Strassenprojekte ergriff eine Allianz aus Parteien und Umweltorganisationen erfolgreich das Referendum. Deshalb kommt es zur Abstimmung. Die Allianz kritisiert, dass beide Vorlagen im Widerspruch zum Klimaschutzartikel in der bernischen Verfassung stehen würden.
Zwei weitere kantonale Vorlagen
Das kantonale Stimmvolk entscheidet noch über zwei weitere Vorlagen. Bei der ersten handelt es sich um die sogenannte kleine Justizreform. Dabei geht es darum, die 2011 in Kraft getretene grosse Justizreform auf Verfassungsstufe abzubilden, also die Verfassung nachzuführen.
So soll etwa das gemeinsame Verwaltungsorgan von Obergericht, Verwaltungsgericht und Generalstaatsanwaltschaft neu explizit in der Kantonsverfassung erwähnt werden. Dies unter dem neuen Namen "Justizverwaltungsleitung". Bislang hiess sie Justizleitung.
Bei der zweiten Verfassungsänderung geht es darum, dass dem Personal der kantonalen Verwaltung künftig in begründeten Fällen der Einsitz im Grossen Rat erlaubt werden soll. Beispielsweise Sachbearbeiterinnen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich sollen künftig Grossratsmitglieder sein können.
Kantonale Elternzeit-Initiative
Die Elternzeit-Initiative der SP verlangt zusätzlich zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub eine kantonale Elternzeit von 24 Wochen. Davon seien je sechs Wochen für jeden Elternteil reserviert und die restlichen zwölf könnten die Eltern frei unter sich aufteilen. Sowohl der Grosse Rat wie auch die Regierung lehnen die Initiative ab. Sie kommt im Lauf des Jahres vors Volk. (sda)
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