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Berner Läden müssen sich mit ihren Auslagen stärker einschränken

In der Berner Innenstadt dürfen Läden im Parterre und mit Schaufenstern keine Waren mehr auf dem Trottoir präsentieren. Die Stadt Bern setzt auf 2025 ein neues Vollzugskonzept um, welches den Fussgängerinnen und Fussgängern mehr Platz geben soll.

Das Vollzugskonzept wurde zwar schon 2018 verabschiedet, dessen Umsetzung verzögerte sich aber, wie die Stadt Bern am Dienstag mitteilte. Es wird nun auf Januar 2025 umgesetzt.

In der Berner Innenstadt machen viele Geschäfte mit Auslagen auf sich aufmerksam. Dies hat, gemäss der Stadt oft negative Folgen für die Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Stadt gleiche heute oft einem "Hindernisparcours", hiess es in der Mitteilung. Darunter litten vor allem Personen, die eine Seh- oder Gehbehinderung hätten, die im Rollstuhl unterwegs seien oder einen Kinderwagen stossen würden.

"Mehr Platz für alle"

Mit dem neuen Konzept will die Stadt Bern ein "Gleichgewicht zwischen der Wirtschaftsfreundlichkeit und dem Fussverkehr" herstellen. Es soll einheitliche Regeln für das Gewerbe schaffen und für ein einheitliches Erscheinungsbild sorgen, hiess es im Communiqué. Letztlich bringe es "mehr Platz für alle".

Geschäftsauslagen sind gemäss dem Berner Vollzugskonzept mobile Warenauslagen, Reklameständer, Angebotstafeln, Pflanzen, Mobiliar und Dekorationen. Sie sollen weiterhin möglich sein, allerdings unter klar definierten Voraussetzungen, teilte die Stadt Bern mit.

Starke Einschränkungen gibt es für Geschäfte im Parterre und mit Schaufenster. Diese Läden hätten ab 2025 keinen Anspruch mehr auf eine Geschäftsauslage, hiess es in der Mitteilung der Stadt Bern.

1,5 Meter gehören den Fussgängern

In der Berner Altstadt mit Lauben dürfen etwa Kellergeschäfte ohne Schaukasten Auslagen deponieren. Sie müssen dies aber nach Angaben der Stadt im äusseren Laubenbogen tun und müssen den Fussgängerinnen und Fussgängern einen Durchgang zur Strasse von mindestens 1,5 Meter offen lassen.

Für Läden, die auf Trottoirs mit Auslagen auf sich aufmerksam machen, gilt die 1,5-Meter-Regel ebenfalls. Diese Durchgangsbreite entspreche übergeordnetem Recht, hiess es in der Mitteilung. Die Stadt sei verpflichtet, diese einzuhalten.

Die Stadt hat das neue Vollzugskonzept nicht alleine ausgearbeitet. Die Geschäfte, die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Vertreter von Behindertenorganisationen seien miteinbezogen worden, hiess es in der Mitteilung. (sda)

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