Werbung
Bund erlaubt Hoftötungen - erster Probelauf in Signau
Es war eine Premiere: Ende Mai fand oberhalb von Signau auf einem Bauernhof die erste Hoftötung im Kanton Bern statt. Unter Aufsicht von Kanton, Bund und Tierschutz wurde ein Stier in seiner gewohnten Umgebung auf dem Hof getötet.
Unter Hoftötung versteht man die Tötung von Nutztieren auf dem eigenen Bauernhof. Damit wird den Tieren der Lebendtransport in den Schlachthof erspart, sie haben weniger Stress. Genau mit diesem Argument kämpfte die IG Hof- und Weidetötung seit Jahren dafür, dass in der Schweiz die Tötung von Nutztieren auf dem Bauernhof erlaubt wird.
Emotionales Erlebnis
Die Hoftötung in Signau lief unter Aufsicht von Bund, Kantonstierarzt und Tierschutz ab. Der ausgewählte Stier wurde zuerst an die Plattform, auf der er dann erschossen werden sollte, gewöhnt. Am Tag der Tötung ging er dann freiwillig auf die Plattform und wurde per Bolzenschuss ohne Stress betäubt. Danach wurde der Tierkörper in diesem Fall in einen Wagen gezogen und dort ausgeblutet, bevor er in den Schlachthof transportiert wurde.
Natürlich war die Situation emotional, sagt der Landwirt Andrea Baumgartner dazu. Es sei etwas anderes, ein Tier auf dem eigenen Hof sterben zu sehen, als es einfach im anonymen Schlachthof abzugeben und fertig. Trotzdem sei die Erfahrung auch sehr positiv gewesen, weil er gesehen habe, wie ruhig und friedlich der Stier gestorben sei.
Weniger Stress für die Tiere
Genau das sei das Ziel, sagt auch Eric Meili, Berater am Forschungsinstitut für biologischen Landbau FibL, der sich seit Jahren für die Hof- und Weidetötung einsetzt. Der Lebendtransport in den Schlachthof sei für Tiere nachweislich ein Stressfaktor, der damit behoben werden könne. Aber: Es brauche dafür klare Regeln und eine möglichst hohe Professionalität. Denn es dürfe keinen Tierschutzfall geben. Eric Meili ist überzeugt, dass das Fleisch von auf dem Hof getöteten Tieren auch bei den Konsumenten gefragt sein wird. Denn es sei auch eine ethische Frage, wie ein Tier getötet wurde. Es spiele nicht nur eine Rolle, ob Tiere artgerecht gehalten werden, sondern auch ihr Tod sei wichtig, so der Berater.
Tierschutz will genau hinschauen
Wer seine Tiere mit Hof- oder Weidetötung töten will, braucht in allen Kantonen eine Bewilligung vom Kantonstierarzt dafür. Damit wird sichergestellt, dass die Regeln bezüglich Tierschutz und Hygiene eingehalten werden, heisst es beim Bund auf Anfrage von neo1. Die konkreten Regeln werden nun in den Kantonen noch ausgearbeitet. Der Schweizerische Tierschutz STS stand der Hoftötung zu Beginn eher kritisch entgegen. Trotzdem sehen sie nun die Vorteile, wie Cesare Sciarra im Interview mit neo1 sagt. Dass Tiere keinen Transportstress erleben, sei sehr positiv. Etwas anders sehe es bei der Weidetötung aus, wo das Tier aus der Distanz auf der Weide mit dem Gewehr erschossen werde, und nicht per Bolzenschuss. Da sei das Risiko eines ungenauen Schusses zu gross, was das Leiden des Tieres vergrössert.
Neue Dienstleistung ist am Entstehen
Als einer der ersten bietet Mischa Hofer aus Lützelflüh die Hoftötung für die Landwirte als Dienstleistung an. Das heisst, er hat einen Wagen gekauft, auf dem eine Tötungsplattform ist. An diese wird das Tier angewöhnt, dort geschossen und dann zum Ausbluten in den Wagen gezogen. Die Hoftötung wird von ausgebildeten Metzgern durchgeführt, damit die Qualität sichergestellt wird. Mischa Hofer erhofft sich mit dieser Dienstleistung, eine Nische gefunden zu haben. Der Aufwand für eine Hoftötung sei relativ gross, sagt er. Aber für Landwirte, die aus idealistischen Gründen auf die Tötung im Schlachthof verzichten wollen, sei es eine gute Möglichkeit - auch um das Fleisch unter diesem Aspekt zu verkaufen.
Werbung