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| Politik

Burgdorf, Langenthal, Bern und Biel kritisieren neues Sozialhilfegesetz

Bern, Biel, Burgdorf und Langenthal kritisieren die Vorlage der Totalrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Sie seien nur ungenügend miteinbezogen worden, teilten die Gemeinderäte der vier Städte am Donnerstag gemeinsam mit.

Die Gesetzesvorlage greife zu stark in die Autonomie der Gemeinden und deren Organisationsfreiheit ein. Sie lasse den Gemeinden zudem kaum Mitbestimmung über die Sozialhilfe, schrieben die Gemeinderäte der vier Städte in einer gemeinsamen Mitteilung. Das sei besonders deshalb stossend, weil die Sozialhilfe eine Verbundaufgabe sei und von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert werde.

In seiner jetzigen Form trage die Vorlage wenig dazu bei, "aktuelle soziale Problemlagen in der Sozialhilfe" anzugehen. Die Gemeinderäte vermissten "konkrete Lösungsansätze und Akzente zur Armutsprävention, für die Gesundheitsförderung von Armutsbetroffenen, in der Bildung und Qualifizierung von Menschen in Prekarität oder in der Entlastung von armutsbetroffenen Familien." Das bestätigt so auch Thomas Eggler, der Leiter des Sozialamtes von Langenthal. Das vorliegende Gesetz habe nur wenige Lösungsvorschläge für die Armutprävention, kritisiert er gegenüber neo1.

Für Burgdorf besonders stossend sei die Ausgestaltung des angedachten Selbstbehalts für Gemeinden, die die vorgeschriebene Integration von Sozialhilfebeziehenden in den Arbeitsmarkt nicht erreichen, sagt Gemeinderätin Charlotte Gübeli. Der Sozialdienst Burgdorf arbeite auch für mehrere Verbundsgemeinden. Gemäss aktuellen Berechnungen würden aber einige dieser Gemeinden Geld zurückbekommen, während Burgdorf aufgrund seiner hohen Zahl an Sozialhilfebeziehenden Geld zahlen müsste. Bearbeitet werde aber alles von denselben Personen, daher sei das System, welches vom Grossen Rat so gefordert wurde, sinnlos, sagt Gübeli. Sie hofft, dass der Kanton hier noch nachbessert.

Gemeinderäte weisen Gesetz zurück

Nebst weiteren Punkten kritisierten die Gemeinderäte auch die mangelnde Berücksichtigung geographischer und sprachlicher Unterschiede der Regionen und dass den Gemeinden die bisherige Autonomie im Bereich der Integrationsmassnahmen entzogen würde, wie es weiter hiess.

Diverse Änderungen werden von den Gemeinderäten aber auch begrüsst. Dennoch betonten sie, dass sie Korrekturen erwarten und die Gesetzesvorlage in ihrer aktuellen Form zurückweisen.

Der Berner Regierungsrat hatte das revidierte Sozialhilfegesetz im Sommer beraten. Anschliessend ging der Entwurf zur Vernehmlassung an die Gemeinden, die Sozialdienste und die relevanten Verbände und Gruppierungen.

Das aktuelle Sozialhilfegesetz des Kantons Bern ist seit 2001 in Kraft und wurde insgesamt 19-Mal teilrevidiert.

SDA/neo1

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