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| Wochengespräch

Cornel Kaufmann im neo1-Wochengespräch

Letzte Woche wurde publik, dass der Kanton Luzern bei den Prämienverbilligungen den Rotstift zu stark eingesetzt hat. Er senkte die Einkommensgrenze, welche zu den Verbilligungen berechtigt, für das Jahr 2017 auf 54 000 Franken. Zu tief, urteilte das Bundesgericht. Der Kanton Luzern muss also Geld nachzahlen, was ihn nun 25 Millionen Franken kostet. Wie aber läuft das System mit den Prämienverbilligungen? Und was bedeutet das Bundesgerichtsurteil für andere Kantone? Diese und weitere Fragen beantwortet Gesundheitsökonom Cornel Kaufmann im neo1-Wochengespräch.

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