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Die Rückzonungen in Entlebuch sind gemacht: Der Gemeinderat ist froh
Mehrere Gemeinden waren davon betroffen. Der Kanton Luzern hat insgesamt 21 Gemeinden damit beauftragt, Rückzonungen beim Bauland zu machen. So war das auch in der Gemeinde Entlebuch der Fall. Anfangs September hat der Luzerner Regierungsrat die Teilrevision der Nutzungsplanung betreffend den Rückzonungen genehmigt. Mittlerweile ist die Beschwerdefrist beim Luzerner Kantonsgericht ungenützt verstrichen und der Entscheid so rechtskräftig. Ganz zur Freude der Entlebucher Gemeindepräsidentin Vreni Schmidlin.
"Für die Gemeinde ist dies eine grosse Erleichterung, dass dieses Thema nun abgeschlossen werden kann. Das war für uns eine sehr unangenehme Geschichte. Die betroffenen Grundeigentümer wurden nun darüber informiert, dass sie bei der Schätzungskommission eine Entschädigung geltend machen können", erklärt Vreni Schmidlin. Der Ball sei nun also bei den Grundeigentümer, die von den Rückzonungen betroffen waren. "Das muss nun jeder Grundeigentümer für sich selbst beurteilen, ob es den Wert hat, diesen Weg zu gehen. Aber dafür hat jeder zehn Jahre Zeit, es ist nicht etwas, dass sofort geschehen muss." Klar ist, dass mit dem Entscheid vom Regierungsrat die Rückzonungen umgesetzt sind. Die Grundstücke sind so nun den entsprechenden Zonen zugewiesen.
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