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| Gesellschaft

Die Steiner AG zieht den "Chrisegglen-Entscheid" weiter

Das Land ist als Bauzone eingezont und seit fünf Jahren existiert auch ein Projekt. Gebaut ist aber noch nichts und das bleibt auch so. Vorerst. Der Kanton Bern sagt nämlich einmal mehr Nein zur Überbauung Chrisegglen in Oberdiessbach. Dies meldet die Gemeinde so in einer Mitteilung. Nun heisst es von der Steiner AG auf Anfrage, dass sie den Entscheid des Kantons ans Verwaltungsgericht weiterziehen.

Die Kantonale Baudirektion hat das Baugesuch für sechs Mehrfamilienhäuser auf der Chrisegglen in Oberdiessbach auch bim zweiten Anlauf am 13. Juli nicht bewilligt. Der zuständige Gemeinderat Stephan Hänsenberger hat wenig Verständnis für diesen Entscheid, weil, der Gemeinderat steht eigentlich hinter dem Projekt: "Das eingereichte Projekt ist im Sinn der Bauordnung und entspricht den Vorschriften. Der einzige Streitpunkt ist ein optischer. Ist das Projekt genug schön für den Siedlungsrand oder nicht. Diese Frage hat der Kanton nun zu unserer Verwunderung zum zweiten Mal anders beurteilt, als er das schon mal gemacht hat. Er gab nämlich schon mal die Baubewilligung, hat die aber dann später Widerrufen und deshalb ging der Bauherr auch vor Gericht. Darum gab es auch diese Zusatzrunde."

Stephan Hänsenberger ist der Meinung, dass die Begründung der Kantonalen Baudirektion vorgeschoben sei, dass das Projekt zu wenig Aussenraum habe. Es zähle nur die Meinung der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder. Sie sagt, dass das Projekt dort nicht ins Ortsbild passe. Dabei wäre es im Sinn des Kantons. "Man kann dort schon einzelne Einfamilienhäuer bauen wie in den 80er-Jahren. Dies widerspricht aber dem Credo der inneren Verdichtung und der bessern Nutzung der Landfläche. Für uns ist dieser Entscheid deshalb kaum nachvollziehbar."

Bauherrin Steiner AG zieht den Entscheid weiter
Auf Anfrage von neo1 heisst es von der Bauherrin, der Steiner AG, dass sie den Entscheid des Kantons an die höhere Instanz weiterziehen. Kommunikationschef Andreas Gurtner sagt: "Grundsätzlich äussern wir uns nicht zu laufenden Verfahren. Wir können jedoch bestätigen, dass wir den Entscheid der Baudirektion des Kantons Bern bei der oberen Instanz prüfen lassen. Wir glauben nach wie vor sehr an das Projekt Stockhornblick in Oberdiessbach und sind überzeugt, mit diesem für alle Beteiligten einen Mehrwert zu schaffen."

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