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| Wochengespräch

Er geht mit einem guten Gefühl - Luzius Mader

Entwurzelt, verdingt, missbraucht und geächtet. Das ist das Schicksal von mehreren tausend Verdingkindern und Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Bis heute können sie ein Gesuch einreichen, um für ihr Unrecht finanziell entschädigt zu werden.

Im September 2016 entschied das Parlament, 300 Millionen Franken für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bereit zu stellen. Luzius Mader, stellvertretender Chef des Bundesamts für Justiz ist verantwortlich für die Verteilung des Geldes und die Bearbeitung der Gesuche. Mit dem Ende der Frist endet auch Maders Arbeitsleben. Er hatte am Donnerstag seinen letzten Arbeitstag. Er ist zufrieden. Von den schätzungsweise rund 12'000 bezugsberechtigen Opfer, haben gut 7800 ein Gesuch eingereicht. Diese erhalten nun in nächster Zeit 25'000 Franken Entschädigung.

"Es haben nicht alle ein Gesuch eingereicht, die könnten", sagt Luzius Mader. Das müssen wir respektieren. Zum Teil sagen die Betroffenen, sie bräuchten das Geld nicht, andererseits wollen sie ihr Schicksal mit niemandem teilen. "Würden sie ein Gesuch stellen, käme die Vergangenheit ans Licht", so Mader. "Viele haben aber auch einen Groll gegen die Behörden und sagen sich, ich lasse mich nun nicht einfach so freikaufen".

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