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Gemeindeversammlung verhindert Wohnen auf dem Rössler-Areal
In naher Zukunft wird auf dem Rössler-Areal in Ersigen nicht gewohnt. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 24. Oktober verhinderte die Errichtung einer Zone mit Planungspflicht, in der dreistöckige Gebäude mit Attikageschoss und eine je hälftige Nutzung für Wohnen und Gewerbe vorgesehen gewesen wäre. Auf dem Areal, auf dem bis vor rund 20 Jahren das bekannte Rössler-Geschirr hergestellt wurde, bleibt weiterhin nur eine Arbeitsnutzung erlaubt.
Die Umschreibung der Nutzung sei sehr offen und rudimentär, bemängelte die Interessensgemeinschaft gegen die ZPP "Rössler-Areal", ausserdem dürften die Arbeitszonen der Gemeinde nicht in dem Mass reduziert werden. Auch vom Bau einer urbanen Satellitenstadt in einem ländlich geprägten Ort und grossem Verkehrsaufkommen durch das Dorf war im Flugblatt zur Mobilisierung gegen das Vorhaben des Gemeinderates die Rede. Und schliesslich, so die Gegner, würden Steuererhöhungen so gut wie sicher folgen.
Diese und weitere Argumente stiessen auf viel Zustimmung. 283 Stimmberechtigte seien an der Gemeindeversammlung erschienen, so Gemeinderatspräsident Urs Wälchli. Normalerweise seien es 80 bis 100. In der Abstimmung musste der Gemeinderat dann eine heftige Niederlage einstecken. Die Bürgerinnen und Bürger erteilten den Umzonungsplänen im Rahmen der Ortsplanungsrevision mit drei Viertel Neinstimmen eine deutliche Abfuhr. "Das ist ein demokratischer Entscheid, den wir respektieren", erklärt Urs Wälchli im Interview mit neo1, "aber ich sehe es als verpasste Chance. Es ist schade, dass die Möglichkeit nicht wahrgenommen wurde, den in Ersigen aufgewachsenen Jungen oder den älteren Personen in Ersigen, denen ihr Haus zu gross und zu viel geworden ist, passenden Wohnraum anzubieten. Es besteht die Gefahr, dass die Älteren nach Kirchberg wegziehen und auch die Jungen aus dem Dorf weggehen." Auf jeden Fall, so Wälchli, würde der Gemeinderat das Rössler-Areal bis zur nächsten Ortsplanung, also mindestens die nächsten acht bis zehn Jahre, nicht mehr anfassen. Mit zwei Ausnahmen: "Nur wenn ein Investor uns vorher einen Vorschlag bringt oder der Kanton, der das Areal im Richtplan für eine Entwicklung vorgesehen hat, Vorgaben macht, wird sich daran etwas ändern."
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