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Gericht entlastet Betreiber von Trampolinhalle Belp nach tödlichem Sturz

Der tödliche Sturz eines 13-jährigen Mädchens im Februar 2020 in einer Trampolinhalle in Belp hat für den Betreiber aller Voraussicht nach keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat das Strafverfahren gegen ihn eingestellt und das Berner Obergericht stützt diesen Entscheid.

Es hat eine Beschwerde der Eltern des verunglückten Kindes gegen die Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Das geht aus einem diese Woche auf der Internetseite der Berner Justiz veröffentlichten Urteil hervor. Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Für das Obergericht hat die Staatsanwaltschaft ihre Einstellungsverfügung angemessen begründet und Beweise – sofern relevant – in die Beurteilung einbezogen. Die Sicherungsvorkehrungen in der Halle hätten den Normen und Vorgaben entsprochen. Dem Betreiber der Halle könne keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. Im Strafverfahren ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.

Das 13-jährige Mädchen verunglückte nach einer Hechtrolle auf eine grüne Matte, wie aus dem Urteil hervorgeht. Von dieser Matte stürzte es auf eine Fallschutzmatte, wo es mit dem Gesäss die Kante der Matte traf. Der Hinterkopf prallte auf den Teppichboden. Einige Tage nach dem Unfall verstarb die 13-Jährige im Spital.

Kurz nach der Todesnachricht veranstalteten die Betreiber der Belper Halle eine Medienkonferenz und sagten damals, aus ihrer Sicht handle es sich um ein tragisches Unglück. Eine Analyse der Abläufe zeige, dass niemandem ein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. (sda)

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