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| Gesellschaft

BFU: Sicherheitsmassnahmen in Trampolinhallen

Viele Trampolinparks und andere Indoor-Sprunganlagen sind wieder offen. Trampolinspringen wirkt positiv auf die Gesundheit, doch es birgt auch Verletzungsrisiken. Unter der Leitung der BFU haben sich Schweizer Hallenbetreiber deshalb auf gemeinsame Sicherheitsempfehlungen geeinigt. Diese zeigen unter anderem auf, wo Absturzsicherungen nötig sind, welche Aufgaben das Aufsichtspersonal hat und wieweit Eltern und Betreuungspersonen selber für die Sicherheit ihrer
Kinder verantwortlich sind. Die BFU zeigt dazu Tipps in einem neuen Video.

Trampolinparks und ähnliche Hallen begeistern viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Nach den jüngsten Corona-Lockerungen sind die meisten Hallen wieder geöffnet. Grundsätzlich ist Bewegung auf dem Trampolin gut für die Gesundheit, allerdings sind Unfälle nicht selten. In der Schweiz liegen zwar noch keine Statistiken dazu vor; Untersuchungen aus dem Ausland belegen aber beträchtliche Unfallrisiken. In Australien zeigte sich: Nach der Eröffnung von Trampolinparks stieg die Zahl der behandelten Verletzungen in den umliegenden Spitälern und Notfallaufnahmen. Und in Österreich stellte man fest: Die Kollision zweier Kinder und der missglückte Salto sind typische Verletzungsursachen. Oft sind Arme, Beine und Füsse betroffen – es kommt zu Knochenbrüchen, Verstauchungen, Prellungen.

Die führenden Schweizer Betreiber kennen diese Risiken. Sie haben unter der Leitung der BFU gemeinsame Sicherheitsgrundsätze erarbeitet. Diese sind in der Fachdokumentation Trampolinparks zusammengefasst und dienen ab sofort als Orientierungshilfe. Definiert ist darin zum Beispiel, welche maximalen Fallhöhen sinnvoll sind, wo es Absturzsicherungen braucht, wie die Wartung und der Unterhalt geregelt werden können und wie man Besucherkapazitäten mit Blick auf die Sicherheit berechnet. Ausführlich beschrieben ist die Verantwortung der Hallenaufsicht: An ihr liegt es beispielsweise, zu erkennen, wenn sich Besucherinnen und Besucher selbst überschätzen – dann muss sie eingreifen. Dazu brauchen Aufsichtspersonen eine spezifische Ausbildung. In ihrer Verantwortung liegt auch, dass pro Trampolin nur eine Person springt.

Die BFU fordert weiter, dass Kinder unter 10 Jahren in der Halle von den Eltern oder mindestens einer erwachsenen Begleitperson betreut werden. Bei Kindern unter 6 Jahren soll sich diese Person stets direkt neben dem Sprunggerät aufhalten. In abgetrennten Kleinkinderbereichen ist dies genauso wichtig. Weiter gibt es für Eltern einfache Tipps, wie sie die Verletzungsgefahr mindern können. Die BFU zeigt diese Tipps in einem neuen Video.
(Medienmitteilung)

 

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