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| Abstimmungen

Gesetz für eine sichere Stromversorgung: Das Wichtigste in Kürze

Am 9. Juni äussert sich das Stimmvolk zur Umsetzung der Energiewende in der Schweiz, konkret zum Gesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien oder kurz: Energie-Mantelerlass. Die vom Parlament im Herbst 2023 verabschiedete Vorlage wird mit einem Referendum bekämpft.

Mit dem Ja zur Energiestrategie 2050 entschied das Schweizer Stimmvolk 2017, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken und den Bau neuer Atomkraftwerke zu untersagen. Die bestehenden AKW dürfen laufen, so lange sie sicher sind.

Atomkraftwerke trugen 2022 gut 36 Prozent zur Schweizer Stromversorgung bei. Knapp 53 Prozent des Stroms kam von Wasserkraftanlagen, und weniger als zehn Prozent wurde mit verschiedenen erneuerbaren Energien hergestellt.

Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine, trockener und heisser Sommer in der Schweiz und vorübergehend knapper Strom-Importe ist die Schweizer Stromversorgung fragil. Und wegen der Dekarbonisierung steigt die Nachfrage nach ohne fossile Energien produziertem Strom in den nächsten Jahrzehnten.

Das will die Vorlage

Mit einer Revision mehrerer Gesetze - dem Energie-Mantelerlass - soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert, die Versorgungssicherheit erhöht und der Stromverbrauch gesenkt werden. Das Gesetz regelt den Bau grosser Solar- und Windkraftanlagen, will aber auch den Bau kleiner Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden mit Anreizen vorantreiben.

Eine Solarpflicht gilt nur für Neubauten mit 300 oder mehr Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Ausserdem enthält die Vorlage Sparziele für den Energie- und Stromverbrauch.

In Eignungsgebieten, die die Kantone mit Rücksicht auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Landwirtschaft festlegen müssen, sollen grosse Solar- und Windanlagen Vorrang erhalten. Mitspracherechte bei Planung und Bau hat die Bevölkerung aber weiterhin. Für 16 im Gesetz explizit genannte Wasserkraftprojekte gibt es planerische Erleichterungen und gegenüber heute etwas weniger Mitspracherechte. Kraftwerke in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten sollen aber ausgeschlossen sein.

Neue Gebühren für die Konsumentinnen und Konsumenten bringt die Vorlage nicht. Der Netzzuschlag zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bleibt bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Befürworter

"Wir brauchen viel mehr Strom": Mit diesen Worten will Energieminister Albert Rösti die Stimmberechtigten vom Energie-Mantelerlass überzeugen. Er und auch die befürwortende Allianz von Parteien, Wirtschafts- und Umweltverbänden sprechen von einem "austarierten Kompromiss" zwischen Stromproduktion und den Interessen von Umweltschutz und Landwirtschaft. Ohne den Mantelerlass sei die Energiewende für die Schweiz nicht zu schaffen.

Neben den meisten Parteien sprechen sich auch Umweltorganisationen wie WWF, Greenpeace, die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) und der Verein "Nie wieder Atomkraftwerke" für den Mantelerlass aus. Auch Wirtschaftsverbände aus verschiedenen Bereichen plädieren für ein Ja, darunter Economiesuisse, Swisscleantech und der TCS.

Das Parlament hiess die Vorlage im Herbst 2023 mit wenigen Gegenstimmen gut. Der Nationalrat sagte mit 19 Gegenstimmen Ja - die meisten aus der SVP. Im Ständerat gab es keine Gegenstimmen.

Die Gegner

Ein kleines Bündnis um den Neuenburger Pierre-Alain Bruchez, der Verband Freie Landschaft Schweiz und die Fondation Franz Weber (FFW) bekämpfen den Energie-Mantelerlass mit einem Referendum. Sie kritisieren, dass er in Eile beschlossen worden sei und zu weit gehe. Es mache keinen Sinn, im Namen des Klimas Wälder für Windkraftanlagen zu roden, Alpenlandschaften mit Solarpanels zu verschandeln und Biotope für Wasserkraft zu überfluten. Der Verlust von Biotopen habe enorme Auswirkungen auf die Biodiversität, die nicht kurzsichtig der Energiewende und dem Klimawandel unterzuordnen sei.

Die Souveränität des Volkes, der Kantone und Gemeinden werde ebenso eingeschränkt. Durch das Stromgesetz habe die Realisierung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie grundsätzlich Vorrang vor allen anderen nationalen Interessen, schrieb das Nein-Komitee. Der Bundesrat habe durch das Stromgesetz auch die Befugnis, die Genehmigungsverfahren für bestimmte Anlagen zu verkürzen und zu konzentrieren, was zur Abschaffung von Gemeindeabstimmungen führen könnte. Dies sei eine Missachtung der Demokratie, so die Gegner.

Zu den Gegnern gehört auch die SVP, obwohl Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus ihrer Fraktion den Mantelerlass unterstützen. Die SVP-Delegierten beschlossen mit klarem Mehr die Nein-Parole und stellen sich damit gegen ihren eigenen Bundesrat Albert Rösti.

Solar- und Windkraft ermöglichten keine sichere Stromversorgung, argumentieren SVP-Politiker im Nein-Lager. Viele Kritiker befürchten zudem Einbussen in Sachen Gemeindeautonomie. (sda)

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