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Gibt es in der Schweiz künftig eine 13. AHV-Rente?
Am 3. März entscheiden Volk und Stände über die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)". Lanciert worden ist das Begehren von Gewerkschaften. Nachfolgend das Wichtigste zur Initiative in Kürze:
Die Ausgangslage
Die Altersvorsorge setzt sich zusammen aus der AHV (erste Säule), der Pensionskasse (zweite Säule) und allfälligen Einzahlungen in die private Vorsorge (dritte Säule). AHV-Renten werden jeden Monat ausbezahlt, zwölf Mal im Jahr. Die minimale Rente für Unverheiratete beträgt 1225 Franken, die Maximalrente 2450 Franken. Ehepaare erhalten maximal 3675 Franken als AHV-Rente. Berechnet wird die Rente anhand von Beitragsjahren, Erwerbseinkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. AHV-Renten werden in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst, gestützt auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Auf eine Vorlage, die Teuerung voll auszugleichen, traten die Räte im März 2023 nicht ein, nachdem sie 2022 in Kaufkraft-Debatten noch einen vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner gefordert hatten.
Mit der 2022 an der Urne angenommenen AHV-Reform wird das Frauen-Rentenalter ab 2025 stufenweise von heute 64 auf 65 Jahre erhöht. Die per Anfang 2024 erhöhte Mehrwertsteuer soll der AHV mehr Einnahmen bringen und sie damit finanziell stabilisieren für die nächsten Jahre. Eine nächste Reformvorlage zur weiteren Stabilisierung der AHV hat das Parlament bereits bestellt.
Das will die Initiative
Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt für die Altersrente einen "Dreizehnten", so wie ihn viele Erwerbstätige kennen. Konkret sollen alle Pensionierten Anspruch haben auf einen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente; diese würde damit gegenüber heute um 8,3 Prozent höher. Wer schon eine AHV-Rente bezieht, soll den Zuschlag spätestens ab Beginn 2026 erhalten.
Ausdrücklich will das Initiativkomitee per Gesetz sicherstellen, dass die Ergänzungsleistungen wegen des "Dreizehnten" nicht gekürzt werden respektive der Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV wegen des Zuschlages bestehen bleibt. Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente macht die Initiative keine Vorgaben.
Das Initiativkomitee / Die Befürworter:innen
Hinter der Initiative stehen Gewerkschaften und linke Parteien. Ihrer Ansicht nach ist bis etwa 2030 keine zusätzliche Finanzierung der AHV nötig, um die 13. Rente zu finanzieren. Für die Zeit danach würden Lohnbeiträge von je 0,4 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber genügen, um die höheren Renten zu bezahlen. Die AHV sei finanziell besser aufgestellt als es die Gegnerschaft der Volksinitiative prognostiziere.
Das Initiativkomitee argumentiert, dass die 13. Rente nötig sei, um Rentnerinnen und Rentnern mit tiefen und mittleren Einkommen die Teuerung und steigende Krankenkassenprämien auszugleichen. Besonders profitieren würden Frauen, die oft für weniger Lohn arbeiteten. Teuerung und Prämien für die Krankenkasse führten dazu, dass seit 2021 eine durchschnittliche Monatsrente der AHV verloren gegangen sei. Es gehe um die Sicherung des Lebensstandards.
Die Gegner:innen
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Initiative. Laut Bundesrat hätte ein Ja bei der Einführung der 13. AHV-Rente Mehrausgaben für die AHV von 4,1 Milliarden Franken und wegen der steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern und der längeren Lebenserwartung fünf Jahre später von rund fünf Milliarden Franken zur Folge - zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken.
Die bürgerliche Nein-Allianz von SVP, FDP, Mitte und GLP nennt die 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip unsozial und teuer. Finanziert werden müsste sie über höhere Lohnbeiträge, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, mit Steuermitteln, was namentlich junge Familien und Alleinerziehende belaste. Ein Nein empfehlen auch Economiesuisse, Arbeitgeberverband, Gewerbeverband und Bauernverband.
Der Nationalrat hiess im Dezember eine Motion aus der GLP-Fraktion gut, die eine gezielte Rentenerhöhung für Bedürftige verlangt. Der Ständerat hat über eine entsprechende Motion noch zu entscheiden. Für gezielte Unterstützungsmassnahmen für Rentner in prekärer Finanzlage plädiert auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. (sda)
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