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Gotthelfzentrum darf wieder Geld beim Kanton beantragen
Der bernische Grosse Rat hat gestern entschieden, dass das Gotthelfzentrum in Lützelflüh wieder Geld vom Kanton beantragen darf. Das war bisher nicht möglich, weil mit dem Entscheid über eine Anschubfinanzierung 2010 beschlossen wurde, dass künftige Unterstützung ausgeschlossen sei.
Nun hat der Grosse Rat aber einer Motion zugestimmt, welche diesen Entscheid rückgängig macht. Damit kann das Gotthelfzentrum in Zukunft wieder Geld bei der regionalen Kulturförderung der Regionalkonferenzen beantragen.
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