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| Politik

Herzogenbuchsee ändert sein Gebührenreglement

Die Gemeinde Herzogenbuchsee plant eine Teilrevision ihres Gebührenreglements, das seit 1997 in Kraft ist und zuletzt im Juni 2019 überarbeitet wurde. Angesichts einiger Entwicklungen und Veränderungen in verschiedenen Bereichen besteht nun dringender Anpassungsbedarf.

Insbesondere im Bereich des Personen-, Familien- und Erbrechts hat sich die Komplexität der Aufgaben, die von der Gemeinde wahrgenommen werden müssen, erhöht. Dies ist unter anderem auf gesellschaftliche Veränderungen zurückzuführen. Um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, plant der Gemeinderat die Einführung von Gebühren für Willensvollstreckerzeugnisse, die Anordnung von Erbschaftsinventaren und -verwaltungen sowie für internationale Leichentransporte.

Ein weiterer Bereich, in dem Anpassungen vorgenommen werden sollen, betrifft die Nutzung des öffentlichen Grundes. Zukünftig sollen Gebühren in Form einer Pauschale für das Bewilligungsverfahren von Strassenaufbrüchen erhoben werden können.

Besonders hervorzuheben ist die geplante Änderung in Bezug auf die Hundetaxe. Die Teilrevision sieht verschiedene Ausnahmen für bestimmte Kategorien von Hunden vor, die von der Gebührenpflicht befreit werden sollen. Künftig entfallen die Gebühren für Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit Handicap, Therapiehunde, Hunde von Wildhütern, Polizei-Diensthunde sowie Katastrophen- und Lawinenhunde.

Wichtig zu erwähnen ist, dass die vorgeschlagenen Änderungen weder einer Vorprüfung noch einer Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern unterliegen. Sobald sie von der Gemeindeversammlung genehmigt werden und die Beschwerdefrist ungenutzt verstreicht, können die Änderungen vom Gemeinderat umgehend in Kraft gesetzt werden.

Die geplante Teilrevision des Gebührenreglements soll sicherstellen, dass die Gemeinde den steigenden Anforderungen gerecht wird und die entsprechenden Aufgaben angemessen abdeckt. Die vorgeschlagenen Anpassungen werden heute Abend der Gemeindeversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt.

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