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Huttwil will die öffentlichen Parkplätze neu bewirtschaften

Im Rahmen der Projektplanung der laufenden Legislatur hat der Gemeinderat von Huttwil die Kommission öffentliche Sicherheit beauftragt, die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze im Rahmen eines Projekts vorzubereiten. Das kostenfreie Parkieren soll vorbei sein.

Die Gemeinde Huttwil verfügt über ungefähr 450 öffentliche Parkplätze. Gemäss geltender kantonalen Strassenverordnung können Gemeinden über das Parkieren Vorschriften erlassen. Der Unterhalt dieser Parkplätze verursacht Kosten, welche dem steuerfinanzierten Haushalt belastet werden. Zur Entlastung des steuerfinanzierten Haushalts soll der Sondernutzen, welcher mit dem Abstellen eines Fahrzeugs auf öffentlichem Grund gegeben ist, durch die Nutzenden abgegolten werden (Verursacherprinzip), heisst es in der Botschaft der Gemeinde Huttwil. "Es kann nicht sein, dass gewisse Leute auf Kosten der Gemeinde parkieren. Wir haben hier schon einen Zunahme gespürt", sagt der Gemeindepräsident Walther Rohrbach im Interview mit neo1.

Die Parkplätze liegen primär im Zentrum oder zentrumsnah. Die heutige blaue Zone soll unverändert belassen werden, hier ist zeitlich beschränktes Gratisparkieren noch möglich. Somit stehen den Kunden des Gewerbes nach wie vor kostenlose Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu den Geschäften zur Verfügung.

Die übrigen Plätze (Oberdorf, Ribimatte, Badi, usw.) sollen kostenpflichtig bewirtschaftet werden. In einzelnen Zonen ist das Parkieren auf einen bestimmen
Personenkreis (Schulanlagen) beschränkt. Vorgesehen ist die Abgabe von Monats- und Jahreskarten, welche am Schalter oder via Online – Dienste bezogen werden können. Ohne eine solche Karte ist die Parkgebühr an den Parkuhren zu entrichten. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und das Inkasso erfolgen durch einen externen Dienstleister. Bezahlt werden die Gebühren primär per TWINT, Barzahlung ist jedoch auch möglich. Die Leerung der Uhren erfolgt
durch Gemeindepersonal.

Voraussetzung für die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung ist eine reglementarische Grundlage. Diese wird zurzeit durch die Verwaltung erarbeitet. Das Parkplatzreglement soll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Umsetzung der Parkplatzbewirtschaftung ist per 1. Juli 2024 vorgesehen. (neo1 / pd)

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