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Nun kostet das Parkieren in Huttwil

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 hat in Huttwil die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung per 1. Juli 2024 beschlossen. Der Gemeinderat hat die Details in der Verordnung über die Parkplatzbewirtschaftung festgelegt. Ab 1. Juli 2024 muss, ausgenommen in der blauen Zone, für das Parkieren in Huttwil bezahlt werden.

Die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung wurde schon in früheren Legislaturen diskutiert. Aufgrund der Einschätzung, dass das Gratisparkieren für den Detailhandel vorteilhaft ist und damit Arbeitsplätze gesichert werden können, wurde das Thema stets ad acta gelegt. Mit der starken Bautätigkeit in Huttwil war die Gemeinde plötzlich mit dem Problem konfrontiert, dass die grossen Parkplätze durch Mieterinnen und Mieter von Wohnungen als Gratisabstellplätze genutzt wurden. Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass dieses Problems praktisch nur mit der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung wirksam angegangen werden kann.

Gemeindeversammlung genehmigt das Parkplatzbewirtschaftungsreglement
An der Gemeindeversammlung war die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung im Grundsatz nicht bestritten. Der Detaillistenverein wollte jedoch sicherstellen, dass die blaue Zone zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne weiteres in zahlungspflichtige Plätze umgewandelt werden kann. Die Versammlung hat dem Antrag der Detaillisten zugestimmt, die blaue Zone verbindlich auf Reglementsebene festzulegen. Die übrigen gebührenpflichtigen Zonen regelt der Gemeinderat in der Verordnung. Ebenfalls hat die Versammlung den Gemeinderat beauftragt, die Parkierzeit nicht auf einen Tag zu beschränken, sondern nebst Monats- und Jahresbewilligungen auch mehrtätiges Abstellen von Fahrzeugen zu ermöglichen.

Verordnung über die Parkplatzbewirtschaftung verabschiedet
Am 12. Februar 2024 hat der Gemeinderat die Verordnung zum Parkplatzbewirtschaftungsreglement verabschiedet. Darin ist festgehalten, dass Tagesbewilligungen bis zu 7 Tage möglich sind. Ab dem 8. Tag lohnt es sich, eine Monatsbewilligung zu lösen. Mitarbeitende von in Huttwil ansässigen Betrieben und Angestellte im öffentlichen Sektor erhalten einen Rabatt von 50 % auf die Jahresbewilligung. Damit dieser Rabatt geltend gemacht werden kann, müssen eine Bestätigung des Arbeitgebers und der Nachweis für den Eintrag des Betriebs im Handelsregister beigebracht werden. Sowohl der Kauf der Bewilligung wie auch die Geltendmachung der Ermässigung können online über die Webseite der Gemeinde erfolgen. Mit der Bewilligung wird das Autokennzeichen registriert. Auf die Abgabe von Parkkarten oder Tagestickets wird verzichtet. Tagesbewilligungen können an der Parkuhr oder via App bequem gelöst werden.

Vorbereitungsarbeiten sind auf Kurs
Damit die Parkierungsgebühren per 1. Juli 2024 termingerecht eingeführt werden können, müssen die Vorbereitungsarbeiten rechtzeitig angegangen werden. Die Vorbereitung der Sockel für die Montage der Parkuhren wird bis Ende April 2024 abgeschlossen sein. Ab Mai 2024 können die Parkierungsbewilligungen online oder am Schalter der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Die Installation der Parkuhren soll bis Ende Mai 2024 abgeschlossen sein Mit Plakaten auf den grossen Parkplätzen soll rechtzeitig auf die Gebührenpflicht per 1. Juli 2024 hingewiesen werden. (pd)

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