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| Gesundheit

Kanton Bern ermöglicht zweite Booster-Impfung

Personen mit abgelaufenem Covid-Zertifikat können sich nun im Kanton Bern einen zweiten Booster holen: Der Kanton ermöglicht diese zweite Auffrischungsimpfung. Bezahlen müssen den zweiten Booster - ausser sie weisen ein schweres Immundefizit auf - aber die Impfwilligen selbst.

Wie die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) am Freitag mitteilte, sind für die zweite Auffrischung Personen ab zwölf Jahren zugelassen. Ihre erste Auffrischungsimpfung muss mindestens vier Monaten zurückliegen.

Profitieren davon können beispielsweise Reisende, die ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern wollen.

Die Impftermine für die zweite Booster-Impfung sind nicht über die kantonale Impf-Applikation "VacMe" buchbar. Die Impfungen müssen direkt bei den Apotheken und weiteren Impforten vereinbart werden. Eine Liste mit allen Impforten findet sich auf der Internetseite des Kantons Bern.

Die Details des zweiten Booster will die Direktion GSI in der kommenden Woche bekanntgeben. Sie werden derzeit erarbeitet. Auf Anfrage sagte GSI-Mediensprecher Gundekar Giebel, wegen dieses Prozesses könne er noch nicht sagen, was die zweite Auffrischungsimpfung kosten werde.

Reaktion auf Bundesratsentscheid

Mit seinem Entscheid, den zweiten Booster zuzulassen, folgt der Kanton Bern einem Beschluss des Bundesrats. Die Landesregierung gab ebenfalls am Freitag bekannt, sie gebe Impfwilligen den Zugang zu medizinisch nicht notwendigen Booster-Impfungen frei.

Derzeit empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) nur Personen mit stark geschwächtem Immunsystem eine zweite Auffrischungsimpfung. Für alle anderen reiche aktuell eine einzige Auffrischimpfung nach der Grundimmunisierung aus.

Für Personen mit schwerem Immundefizit ist deshalb die zweite Booster-Impfung gratis, während alle anderen dafür bezahlen müssen. Auch wer beispielsweise eine Gelbfieberimpfung benötige, bezahle selbst, argumentierte der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung. (sda)

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