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Kanton Bern integriert Sonderschulen in die Volksschule
Ab dem 1. Januar 2022 gehören die Sonderschulen im Kanton Bern zu den Volksschulen. Bisher waren die Sonderschulen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion unterstellt, nun wechseln sie in die Bildungsdirektion.
Das Volksschulgesetz wurde entsprechend angepasst und nun ist es soweit, die Sonderschulen, also Heilpädagogische Schulen und Sonderangebote für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, werden in die Volksschule integriert. Damit werden die bisherigen Sonderschulen in "besondere Volksschulen" umbenannt. Es sei sinnvoll, wenn alle Bildungsangebote unter einem Dach seien, sagt der Amtsvorsteher Erwin Sommer.
Für die Eltern der betroffenen Kinder bedeutet das nun, dass sie nicht mehr selbständig einen Platz in einer geeigneten Sonderschule suchen müssen. Dies ist nun die Aufgabe des Kantons. Bisher haben jeweils rund 20 Prozent der Kinder mit besonderen Bedürfnissen die normale Schule besucht, dies im Sinne der Integration. Ob sich mit dem neuen Gesetz der Anteil erhöhen wird, ist noch nicht klar. Klar ist aber, dass insgesamt der Anteil an Kindern mit besonderen Bedürfnissen zugenommen hat.
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