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Kanton Bern soll Schulsozialarbeit unterstützen
Der Kanton soll die Gemeinden bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit unterstützen. Das fordert die Bildungskommission des Grossen Rates des Kantons Bern.
Im Moment steht im Volksschulgesetz, dass der Kanton Bern die Schulsozialarbeit unterstützen kann. Eine deutliche Mehrheit der Bildungskommission des Berner Grossrates will jetzt, dass die Unterstützung für den Kanton zur Pflicht wird. Mindestens 30 bis maximal 50 Prozent der Kosten, die durch die Schulsozialarbeit bei den Gemeinden entstehen, soll der Kanton übernehmen. So steht es im Antrag der Bildungskommission an den Grossrat. Die Präsidentin der Bildungskommission, Christine Blum, erklärt: "Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Schulgefüges und würde auch die Lehrpersonen entlasten. Im Moment ist das noch sehr abhängig davon, was die Gemeinden für die Schulsozialarbeit aufwenden wollen". Schulsozialarbeit kostet die Gemeinden. Darum haben sie viele noch nicht eingeführt. Auch wenn sich eine Gemeinde dazu entscheidet, das Angebot aufzuziehen, sei mit dem jetzigen Gesetz nicht klar, wie lange der Kanton zahlen hilft. Darum müsse man das Gesetz ändern und der Kanton solle die Gemeinden bei der Finanzierung unterstützen, sagt die Bildungskommission. Der Antrag kommt zusammen mit andern Gesetzesänderungen in die erste Lesung vom Berner Grossrat.
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