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| Politik

Kanton Bern will Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende erhöhen - bleibt sonst aber streng

Der Kanton Bern zeigt sich bereit, die Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende von acht auf zehn Franken pro Person und Tag zu erhöhen. Die Sicherheitsdirektion will die entsprechende Empfehlung der Nationalen Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) umsetzen.

Heute erhält eine aus der Schweiz weggewiesene Einzelperson bei Bedürftigkeit acht Franken pro Tag für die Deckung des Grundbedarfs. Die Sicherheitsdirektion (SID) werde dem Regierungsrat vorschlagen, den Betrag auf zehn Franken pro Person und Tag zu erhöhen, teilte der Kanton Bern am Donnerstag mit.

Bei Familien wird dieser Betrag abhängig von der Anzahl Personen reduziert. "Massvolle Abzüge" bei Familien mit Kindern seien erst ab vier Personen vorgesehen, heisst es in der Mitteilung weiter. Bei dringendem und nachgewiesenem Bedarf würden weiterhin auch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Dazu gehörten auch Leistungen für Familien und insbesondere Kinder, zum Beispiel Babysachen, Kindergarten- und Schulmaterial, Schullager, Transportkosten, nicht kassenpflichtige Medikamente und Hilfsmittel. Die Nothilfebeiträge bewegten sich dadurch nach wie vor im Rahmen der Nothilfe gemäss nationalen Gesetzesvorschriften.

Die Nothilfe bleibt auch künftig tiefer als die Asylsozialhilfe und soll das verfassungsrechtliche Minimum decken. Dies, weil die Bezüger rechtsgültig aus der Schweiz weggewiesen wurden, sich jedoch der Rückreise in ihren Herkunftsstaat widersetzten, schreibt die SID.

Kein "Ausweis" für Betroffene

Weitere Empfehlungen der Antifolterkommission lehnt die Sicherheitsdirektion jedoch ab. Das nationale Gremium hatte letztes Jahr auf Anfrage des Kantons Bern die Rückkehrzentren in Aarwangen, Biel und Gampelen besucht. Die Kommission publizierte dazu im Februar einen Bericht mit 31 Empfehlungen.

Viele dieser Anliegen seien bereits erfüllt, hält der Kanton Bern fest - so zum Beispiel die Teilnahme an Schullagern, den Zugang zu Hygieneartikeln und Verhütungsmitteln, WLAN oder auch der Einbezug von Freiwilligen. 25 Empfehlungen entsprächen entweder der geltenden Praxis oder seien bereits in Umsetzung gewesen, bevor der Bericht erschienen sei.

Fünf Vorschläge lehnen die Behörden ab - darunter die Einführung eines nichtamtlichen Papiers, damit sich die Betroffenen bei Polizeikontrollen ausweisen und dadurch Bussen wegen illegalen Aufenthalts umgehen könnten. Solche "Ausweise" änderten nichts am illegalen Aufenthalt in der Schweiz und dessen Strafbarkeit.

Nichts wissen will der Kanton Bern auch vom Vorschlag, Putzarbeiten in der Unterkunft zu entlöhnen, individuelle Kochgelegenheiten in den Zimmern zu ermöglichen sowie die Rückkehrzentren wie während der Pandemie nur zu zwei Dritteln zu belegen.

Zentren für Familien und Frauen

Die Antifolterkommission hatte in ihrem Bericht insbesondere die Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien in den drei Berner Rückkehrzentren bemängelt. Die teils prekären Verhältnisse seien nicht mit der Uno-Kinderrechtskonvention vereinbar.

Die Sicherheitsdirektion verweist in diesem Zusammenhang auf die Eröffnung des Zentrums für Familien sowie alleinstehende Frauen im Januar 2022 in Enggistein. Dort stünden unter anderem Spielzimmer, Aufenthalts- und Gesprächsräume zur Verfügung. Über die Unterbringungslösung im französischsprachigen Kantonsteil werde zu gegebener Zeit informiert.

sda

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