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Keine Totalsanierung der JVA Thorberg
Der Regierungsrat hat den Masterplan zur Umsetzung der Justizvollzugsstrategie zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. In einem grundlegenden ersten Schritt soll im Raum Berner Jura-Seeland ein kombinierter Anstalts- und Gefängnisneubau mit rund 250 Haftplätzen entstehen. Auf die früher ins Auge gefassten Neubauten des Regionalgefängnisses Bern und der JVA Hindelbank sowie auf die Totalsanierung der JVA Thorberg wird hingegen verzichtet. Über die Zukunft der JVA Thorberg wird zu einem späteren Zeitpunkt, nach 2030, entschieden. Diese ist abhängig vom Sanierungsfortschritt der vorangehenden Phasen und von den Verhandlungen mit den Konkordatskantonen.
Die Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten im Kanton Bern weisen einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Die Polizei- und Militärdirektion hat dies in ihrer im Februar 2018 vorgestellten Strategie aufgezeigt. Nun hat sie ihre Pläne konkretisiert und legt den konkreten Masterplan vor, den der Regierungsrat genehmigt und zuhanden des Grossen Rats verabschiedet hat. Der Masterplan definiert die Erneuerungsvorhaben im Justizvollzug des Kantons Bern und die dafür nötige Infrastruktur.
Drei Phasen - Thorberg-Entscheid erst in dritter Phase
Der Masterplan zur Umsetzung der Justizvollzugsstrategie umfasst drei Phasen, die sich über einen Zeitraum von 25 Jahren erstrecken.
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Phase 1 ist von hoher Dringlichkeit und beeinflusst die zwei weiteren. Sie sieht einen Neubau in der Verwaltungsregion Berner Jura-Seeland mit 100 Plätzen für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft und 150 Plätze für den geschlossenen Strafvollzug vor, total 250 Plätze. Damit kann eine Vollzugsanstalt wirtschaftlich betrieben werden. Dieser Neubau ist Dreh- und Angelpunkt für die weitere Entwicklung. Im Regionalgefängnis Thun soll zudem idealerweise ein Annexbau mit 80 Plätzen für die Administrativhaft entstehen. Damit würde das Regionalgefängnis Thun über insgesamt 154 Plätze verfügen. Die Kosten des Neubaus für den geschlossenen Männervollzug in der Region Berner Jura-Seeland werden auf 281 Millionen Franken geschätzt, jene für den Annexbau in Thun auf 74 Millionen Franken.
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In der Phase 2 wird das baufällige Regionalgefängnis Biel geschlossen und die Insassen in den Neubau gemäss Phase 1 verlegt. Die weiteren Regionalgefängnisse werden instandgehalten. Auf die früher ins Auge gefassten Neubauten des Regionalgefängnisses Bern und der JVA Hindelbank sowie auf die Totalsanierung der JVA Thorberg wird hingegen verzichtet. Die Kosten für die zweite Phase belaufen sich auf rund 42 Millionen Franken.
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In der Phase 3 entscheidet sich die Zukunft der JVA Thorberg. Bis dahin soll der Thorberg funktionstüchtig erhalten und weiterbetrieben werden. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Kosten für eine Gesamtsanierung des Gebäudekomplexes in einem ungünstigen Verhältnis zum Nutzen und zu den möglichen Ausbaumöglichkeiten stehen. Dazu kommt, dass die Anzahl Plätze aufgrund der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten künftig von 180 auf 130 reduziert werden müsste. Deshalb will der Regierungsrat mit den Konkordatskantonen darüber verhandeln, wie die Anzahl der benötigten Haftplätze dereinst konkordatsweit sinnvoll aufzuteilen ist. Erst danach (nach 2030) wird ein Grundsatzentscheid möglich sein, ob die JVA Thorberg weiter betrieben wird oder nicht.
Während der vorgesehenen Sanierungsarbeiten der JVA Hindelbank, der JVA St. Johannsen und der JVA Witzwil bleibt das bestehende Angebot erhalten. Die Arbeiten erfolgen unabhängig von den vorgeschlagenen Phasen und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Kantons. Die Kosten belaufen sich auf rund 190 Millionen Franken.
In Zukunft 1099 Haftplätze
Damit stehen dem Kanton Bern - inklusive Thorberg – in Zukunft 1099 Haftplätze zur Verfügung. Das sind 56 weniger als in der Vollzugsstrategie angenommen, jedoch 147 mehr als heute. Weil der Kanton mit der strategischen Neuausrichtung im Justizvollzug künftig weniger, dafür grössere und flexibler ausgestattete Institutionen betreibt, können die Haftplätze effizienter betrieben werden als heute. Die von der Polizei- und Militärdirektion in Zusammenarbeit mit der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erarbeitete Umsetzungsplanung der Justizvollzugsstrategie senkt den Finanzbedarf und berücksichtigt die finanziellen Möglichkeiten des Kantons für seine mittelfristige Investitionsplanung. In den kommenden zehn bis zwölf Jahren beabsichtigt der Kanton Bern gemäss Masterplan rund 580 Millionen Franken in die Infrastruktur des Justizvollzugs zu investieren. Auch ohne diese im Masterplan vorgesehenen Investitionen würden im gleichen Zeitraum für den Erhalt der Betriebstauglichkeit im Sinne des Status quo Ausgaben von 300 Millionen Franken anfallen.
Mitteilung Kanton Bern
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