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Konzept zur Umsetzung des neuen Berner Behindertenkonzepts steht
Für das neue Berner Behindertenkonzept, das behinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll, liegen die zentralen Elemente zur Umsetzung vor. Dazu gehört, dass der Abklärungsprozess vereinfacht und Elemente zur finanziellen Steuerung ins System eingebaut werden sollen.
Wie die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) am Freitag mitteilte, hat sie entschieden, für die Bedarfsabklärung neu die Methode IHP («Individueller Hilfsplan») einzusetzen. Mit diesem Instrument werde der behinderungsbedingte Betreuungsbedarf heute bereits in einzelnen Kantonen und in mehreren deutschen Bundesländern ermittelt.
Ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen Instrument stelle die Ressourcenorientierung von IHP dar. Statt einseitig den Bedarf festzustellen, stünden die Entwicklungsziele und Möglichkeiten der Menschen mit einem Unterstützungsbedarf im Zentrum. Mit IHP verbunden seien Vereinfachungen im Abklärungsprozess und insbesondere die interkantonale Vergleichbarkeit
Damit verzichtet der Kanton Bern auf den weiteren Einsatz des Abklärungssystems VIBEL, das die GEF seit 2016 in einer Pilotphase unter Beteiligung von 80 Behinderten einsetzt. VIBEL bedeutet «Verfahren zur individuellen Bedarfsermittlung und Leistungsbemessung».
Auf der Basis des erarbeiteten Konzepts wird die GEF bis Anfang 2020 einen Gesetzesentwurf für die Ausrichtung der kantonalen Behindertenhilfe ausarbeiten. Dieser geht an den Regierungsrat und anschliessend in eine Vernehmlassung. Die GEF geht davon aus, dass die Umsetzung des Behindertenkonzepts per 2023 erfolgen kann.
Behindertenverbände kritisieren
Insieme Kanton Bern, eine Vereinigung im Dienst von Menschen mit einer geistigen Behinderung, bedauert den Verzicht auf VIBEL laut Mitteilung «ausserordentlich». Eine jahrelange, wertvolle Entwicklungsarbeit werde «weggeworfen». Die Grundidee von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit gemäss Behindertenkonzept von 2011 bleibe zwar «vordergründig erhalten». Bei genauerer Betrachtung werde sie aber «deutlich eingeschränkt». «Absolut inakzeptabel» sei die geplante Bedarfs-Obergrenze für die Wahlfreiheit zwischen Institution und Assistenz.
Wenn ab einem gewissen Betrag respektive einem gewissen Leistungsbedarf nur institutionelle Lösungen möglich sein sollten, bedeute das, dass Menschen mit höherem Bedarf ins Heim müssten, wenn sie vom Kanton finanzielle Hilfe wollten. Das sei ein Widerspruch zum Geist des Behindertenkonzepts. (sda)
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