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KW26: CBD
Cannabis gehört gemäss dem schweizerischen Betäubungsmittelrecht zu den verbotenen Substanzen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
In der Cannabispflanze gibt es verschiedene Wirkstoffe. Das berauschende Tetrahydracannabinol (THC) ist verboten. Liegt der Gehalt in der Pflanze jedoch unter einem Prozent, so dürfen daraus Produkte hergestellt werden. Diese sind für den Wirkstoff Cannabidiol (CBD) bekannt. Da der Wirkstoff CBD nicht high macht, sind solche Produkte legal und vom Betäubungsmittelrecht ausgeschlossen.
Der Begriff CBD ist seit einigen Jahren im Umlauf und wird häufig als Synonym für die legalen Cannabis-Produkte verwendet. Es gibt davon allerlei. Beispielsweise Tee, Beautyprodukte, Esswaren, aber auch Blüten für den rekreativen Gebrauch – also zum Rauchen. Auch in der Medizin werden die Cannabispflanze und der Wirkstoff CBD häufig verwendet.
Im neo1-Wochenthema erfahren wir, warum es eine Trennung zwischen Lifestyle-Produkten und der Medizin braucht und wofür CBD in der Medizin am häufigsten verwendet wird. Wir gehen aber auch auf die Pflanze und ihren Anbau ein. Ausserdem erfahren wir vom Hype, den CBD ausgelöst hat und wie dieser für die Eröffnung etlicher Geschäfte gesorgt hat, die ihren Betrieb oftmals aber bereits wieder eingestellt haben.
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