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Langenthal: Die Alte Mühle soll wieder der Stadt gehören

Die Stadt Langenthal beantragt mit der Abstimmung vom 7. März 2021 die Übertragung des Eigentums der Alten Mühle, zudem eine Erlassung des Darlehens der Stiftung Mühle Langenthal.

Die Stadt Langenthal schenkte im Jahr 1982 die Alte Mühle der Stiftung Mühle Langenthal. Im damaligen Schenkungsvertrag wurde die Auflage formuliert, dass das Eigentum an der Parzelle Nr. 869 in dem Moment unentgeltlich an die Stadt zurück zu übertragen ist, wenn sich die SML auflöst. Gemäss der Jahresrechnung 2019 der SML ist die Stiftung per 31. Dezember 2019 überschuldet, der Stiftungsrat musste deshalb beschliessen, die Stiftung aufzulösen. Mit der (Rück-)Übertragung des Eigentums übernimmt die Stadt alle Rechte und Pflichten einer Eigentümerin der Parzelle Nr. 869, was unter anderem die Tragung der Unterhalts- und Betriebskosten bedeutet.

Der Stadtrat Langenthal beantragt neben der Übertragung des Eigentums auch, die Darlehensvorderung, die die Stiftung der Stadt schuldet, teilweise zu erlassen. 1992 gewährten die Stimmberechtigten der SML ein Darlehen von Fr. 6.4 Mio. Davon wurden rund Fr. 750'000.00 zur Finanzierung der Erstellung der mit der Renovation der alten Mühle verbundenen Parkplätze gewährt. Dieser Teil des Darlehens wurde von der SML zurückbezahlt. Offen ist noch die Rückzahlung von rund Fr. 5.7 Mio. durch die SML. Die Stiftung soll nun nur noch der mögliche Teil zurückzahlen, der bei der Auflössung der Stiftung noch übrige Teil wird der Stiftung erlassen.

Die Langenthaler und Langenthalerinnen entscheiden am 7. März über die Vorlage.

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