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Luzern West: Regionaler Teilrichtplan Wasserversorgung in der öffentlichen Auflage

Der Luzerner kantonale Richtplan überträgt den regionalen Entwicklungsträgern – unter anderem auch der REGION LUZERN WEST – die Aufgabe, periodisch den Stand der Wasserversorgungen sowie die Sicherstellung des Trinkwassers in ihrem Gebiet zu überprüfen. Gemeinsam mit den Verbandsgemeinden und den zuständigen Wasserversorgungen hat die REGION LUZERN WEST diese Aufgabe wahrgenommen. Der Entwurf des entsprechenden regionalen Teilrichtplans zur Wasserversorgung wird vom 20. Februar bis 21. März 2023 öffentlich aufliegen.

Wasser ist grundlegend für unser Leben und unsere Wirtschaft. Erstmals liegt mit dem regionalen Teilrichtplan Wasserversorgung eine Gesamtübersicht der Wasserversorgungen für das ganze Verbandsgebiet der REGION LUZERN WEST inklusive der Grenzgebiete im Rottal und im nördlichen Wiggertal vor. Der Teilrichtplan wurde in Zusammenarbeit mit den benachbarten regionalen Entwicklungsträgern «zofingenregio» und «Sursee-Mittelland» sowie den Akteuren an der Basis – konkret den Wasserversorgungen und den Gemeinden – erarbeitet.

Mit dem regionalen Teilrichtplan Wasserversorgung haben die Gemeinden und Wasserversorgungen eine umfassende Grundlage für die Ausrichtung der Wasserversorgungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten geschaffen. Der Teilrichtplan ist in Teilregionen (sogenannte Zellen) aufgeteilt. In allen Zellen ist nach derselben Methode gearbeitet worden und somit sind die Ergebnisse vergleichbar. Die Zuständigkeiten für die Versorgung mit Trinkwasser bleiben weiterhin bei den Gemeinden und Wasserversorgungen.

Der regionale Teilrichtplan Wasserversorgung ist in zwei Teile gegliedert, einerseits in einen allgemeinen Teil und andererseits in einen Teil mit den Massnahmenblättern je Zelle bzw. Gemeinde. Er enthält zusätzlich eine Karte mit einer generellen Übersicht über die Wasserversorgung in der Region Luzern West mit den angrenzenden Gemeinden in den Kantonen Aargau und Bern.

Im regionalen Teilrichtplan Wasserversorgung werden neue Kernmassnahmen aufgeführt. So wird beispielsweise im Gebiet Burgrain (Gemeinde Alberswil) ein gemeinsames Grundwasser-Pumpwerk realisiert. Ebenfalls planen die Gemeinden Alberswil, Buttisholz, Ettiswil, Grosswangen, Menznau, Ruswil, Werthenstein, Willisau, Wolhusen eine grosse Verbundschlaufe mit Wasserleitungen und einem gemeinsamen Verbundbauwerk. Zwischen Zell und Huttwil ist zudem eine überkantonale Verbundleitung vorgesehen.

Dieses planerische Instrument ist behördenverbindlich und schafft eine gegenseitige Sicherheit für die Versorgung von Trinkwasser in der Region für die folgenden Generationen. Die gemeinsam definierten Stossrichtungen sind die Grundlage für die langfristige Investitions- und Sanierungsplanung der jeweiligen Wasserversorgungen.

Der regionale Teilrichtplan wird vom 20. Februar 2023 bis 21. März 2023 öffentlich aufliegen, um die öffentliche Mitwirkung zu gewährleisten. Nach der Überarbeitungsphase wird er den Delegierten der REGION LUZERN WEST zur Genehmigung vorgelegt. Anschliessend erfolgt der Antrag zur Genehmigung durch den Regierungsrat.  (neo1 / pd)

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