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Luzerner Gemeinden erhalten mehr Zeit für Bereitstellung von Unterkünften
Weil die Zahl der Ukraineflüchtlinge etwas weniger gross ist als erwartet, müssen die Luzerner Gemeinden vorerst weniger Unterbringungsplätze zu Verfügung stellen. Der Kanton hat am Mittwoch die Vorgaben gelockert.
Die Luzerner Gemeinden müssen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern 23,5 Plätze für die Unterbringung von Schutzsuchenden zur Verfügung stellen. 74 der 80 Gemeinden lagen im Juni unter dem Wert. Sie erhielten vom Kanton bis am 1. September Zeit, um die geforderte Quote zu 90 Prozent zu erfüllen.
Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, hat der Kanton nun die Vorgabe gelockert, dies weil weniger Personen als erwartet aus der Ukraine in die Schweiz kommen. Die Gemeinden müssen bis am 1. September das Soll nur zu 75 Prozent erfüllen. "Wir erwarten, dass auf den Winter hin, wieder mehr Leute in die Schweiz flüchten werden", erklärt Silvia Bolliger, Leiterin Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen.
Zur Zeit erfüllen 12 der 80 Gemeinden den Wert von 75 Prozent, wie Silvia Bolliger auf Anfrage von neo1 sagte. Die 90-Prozent-Schwelle muss neu erst am 1. Dezember erreicht sein.
Ersatzabgabe bei zu wenig Plätzen
Ein grosser Anstieg der Zahl der Schutzsuchenden werde erst auf den kommenden Winter erwartet, teilte die Staatskanzlei mit. Insgesamt bleibe die Lage aber angespannt, und es werde herausfordernd sein, für den Winter genügend Plätze bereitzustellen.
Gemeinden, die weniger Unterbringungsplätze anbieten als gefordert, müssen eine Ersatzabgabe zahlen. Diese beträgt pro Tag und nicht aufgenommene Person zunächst 10 Franken und erhöht sich dann im Laufe der Zeit schrittweise auf bis zu 40 Franken. (neo1 / sda)
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