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Hinterdorf Münsingen: Auch Baugenossenschaft steht hinter preisgünstigem Wohnraum

Die Gemeinde Münsingen will auf ihren zwei Parzellen im Gebiet Hinterdorf an der Bernstrasse in Münsingen gemeinnützige Wohnungen erstellen lassen. Das Parlament hat an seiner Parlamentssitzung vom 19. März 2024 entschieden, diese Parzellen im Baurecht an die Baugenossenschaft Freiland (BG Freiland) Münsingen zu vergeben, mit dem Ziel, preisgünstige Wohnungen in Kostenmiete zu realisieren. neo1 hat berichtet. Die Genossenschafter der BG Freiland haben den Baurechtsvertrag mit der Gemeinde Münsingen am 4. April 2024 genehmigt.

Die BG Freiland ist seit 1954 im Dorf verankert und ist eine erfahrene Baugenossenschaft für die Realisierung und Vermietung von preisgünstigem Wohnraum. In der Gemeinde Münsingen vermietet sie 84 Wohnungen an verschiedenen Adressen. Die Baugenossenschaft will Wohnen zu wirtschaftlich tragbaren Mietzinsen ermöglichen, indem sie guten und preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise bereitstellt. Die Liegenschaften sind nach zeitgemässen Standards ausgebaut und unterhalten.

Projekt Mehrfamilienhaus Hinterdorf
Das neue Mehrfamilienhaus sieht altersgerechte und familienfreundliche Wohnungen vor, bei denen eine gute Durchmischung erreicht werden soll. "Auf 3 Vollgeschossen plus 1 Attika Geschoss sind 12 Wohnungen mit 4 ½ - Zimmern, wovon 3 Attikawohnungen, 13 Wohnungen mit 3 ½ - Zimmern und 1 Wohnung mit 2½ - Zimmern, total 26 Wohnungen geplant", erklärt die Präsidentin der Baugenossenschaft Freiland, Ursula Heiniger Meyer im Interview mit neo1.
Das Gebäude soll massiv gebaut werden, behindertenkonform, mit Lift und Tiefgarage und hohen energetischen Ansprüchen genügen. Geplant sind ein Anschluss an die Fernheizung sowie eine PV-Anlage. Für jede Wohnung ist ein Keller vorgesehen, mehrere zentrale Waschküchen und Trocknungsräume, Veloabstellplätze innen und aussen, Raum für Kinderwagen und Spielzeuge. Jede Wohnung verfügt über einen Geschirrspüler und einen Glaskeramikherd. "Die Herausforderung bei preisgünstigem Wohnraum ist der Spagat zwischen weniger Komfort bei trotzdem guter Qualität", weiss Ursula Heiniger Meyer. Das Gebäude soll ab 2026 realisiert und die Wohnungen ab 2028 bezugsbereit sein. "Vorher ist die Gemeinde Münsingen mit der Überbauungsordnung ÜO gefordert. Wir können nicht starten, sobald diese nicht genehmigt ist", sagt die Präsidentin der Baugenossenschaft Freiland weiter. "Wir hoffen, dass die ÜO bis Ende 2025 vorliegt."

Lokale Unternehmen berücksichtigen
Um eine effiziente und ortsnahe Umsetzung zu gewährleisten, wird ein ortsansässiges Architekturbüro planen und umsetzen. Das erfahrene Unternehmen kann sowohl Architektur- wie auch Ingenieurarbeiten inhouse abdecken. Zudem werden ortsansässige Handwerksbetriebe in die Umsetzung einbezogen, sagt Ursula Heiniger Meyer abschliessend. (neo1 / pd)

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