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| Politik

Parlament des Kantons Bern berät im März über Medienförderung

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das revidierte Informationsgesetz anzunehmen. Damit sollen unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Medienförderung geschaffen werden. Der Grosse Rat wird die Gesetzesvorlage in der Frühlingssession 2022 in erster Lesung beraten.

Das geltende Gesetz über die Information der Bevölkerung stammt aus dem Jahr 1993. Seither hat sich viel geändert. Deshalb soll die insbesondere durch das Internet veränderte Informations- und Kommunikationstätigkeit der Behörden gesetzlich abgebildet werden. Neu werden im Gesetz auch gewisse Anforderungen an die Zugänglichkeit und Verständlichkeit der behördlichen Informationen verankert. Und schliesslich werden die rechtlichen Grundlagen für Förderungsmassnahmen in den Bereichen Medien und politische Bildung geschaffen. "Das können finanzielle Förderungen von Nachrichtenagenturen sein, das kann Unterstützung für online Informationsplattformen sein oder auch die Förderig der Politik- und Medienkompetenz bei Jugendlichen", sagt Verena Aebischer, Grossrätin und Sprecherin der Kommission im Interview mit neo1.

Das Informationsgesetz wird damit zum Gesetz über die Information und die Medienförderung. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) unterstützt grundsätzlich das revidierte Gesetz und beantragt dem Grossen Rat einstimmig, die Vorlage anzunehmen. Sie bedauert aber mehrheitlich, dass das Gesetz keine konkreten Förderinstrumente und –massnahmen definiert. Da auch noch keine finanziellen Mittel für die Medienförderung eingeplant sind, ist es nach Ansicht der Kommission offen, wie viel die neuen rechtlichen Bestimmungen bewirken werden.

Grundsatz der indirekten Medienförderung

Im Gesetz wird der Grundsatz der indirekten Medienförderung verankert, um die Unabhängigkeit der Medien nicht zu gefährden. Eine Ausnahme gibt es aber im französischsprachigen Kantonsteil. Dort soll die bereits heute im Sonderstatutsgesetz vorgesehene direkte Medienförderung ausgeweitet werden können. Eine knappe Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine direkte Medienförderung auch im Rest des Kantons nicht kategorisch ausgeschlossen werden sollte. Sie hat daher einen Änderungsantrag beschlossen, wonach der Grundsatz der indirekten Medienförderung zwar erhalten bleibt, eine direkte Medienförderung aber gesetzlich nicht ausgeschlossen wird.

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