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| Gesundheit

Privatklinik in Rothrist verlegt Geburten nach Langenthal

Aus Mangel an Hebammen verlegt die Privatklinik Villa im Park im aargauischen Rothrist Geburten und Kaiserschnitte an Wochenenden ins Regionalspital Oberaargau in Langenthal. Die Abteilung Gesundheit des Kantons Aargau hat am Mittwoch informiert, dass sie dafür eine befristete Bewilligung erteilt habe.

Die Villa im Park habe dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Anfang April mitgeteilt, dass sie durch den Fachkräftemangel bei den Hebammen nicht mehr gewährleisten könne, dass Gebärende in der Rothrister Klinik am Wochenende und an Feiertagen durch eine Hebamme betreut würden, schreibt das DGS.

Damit erfüllt die zur Gruppe Swiss Medical Network gehörende Privatklinik die Anforderungen der Leistungsaufträge zur Grundversorgung für die Geburtshilfe und von Neugeborenen nicht mehr, wie das DGS feststellt. In der Privatklinik Villa im Park kommen im Jahr etwa 500 Kinder zur Welt, rund die Hälfte der Mütter sind Aargauerinnen.

Befristete Ausnahmebewilligung

Um den Betrieb trotzdem aufrecht erhalten zu können, geht die Klinik nun eine Kooperation mit dem Spital Region Oberaargau (SRO) in Langenthal ein. Vom 13. Mai bis zum 31. August 2023 übernimmt das SRO die Geburten am Wochenende und an Feiertagen.

Diese Lösung verstosse gegen das Verbot der Untervergabe von Leistungsaufträgen sowie die Verpflichtung zur Standortgebundenheit, stellt das DGS fest. Unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips habe die Abteilung Gesundheit die bis Ende August 2023 befristete Zusammenarbeit bewilligt.

Die Verantwortlichen der Privatklinik gingen davon aus, dass sie ab September die Leistungsaufträge durch neu rekrutierte Hebammen wieder selbstständig erfüllen könnten, schreibt das DGS weiter. Sollte dies nicht der Fall sein, drohe der Entzug der Leistungsaufträge.

Mütter frühzeitig informieren

Zudem habe die Abteilung Gesundheit folgende Massnahmen verfügt: Belegärztinnen und -ärzte der Villa im Park sind verpflichtet, die werdenden Mütter frühzeitig über die Regelung zu informieren. Die Klinik wird ausserdem verpflichtet, die Differenz der Kosten zu übernehmen, wenn der Behandlungstarif am SRO höher ist. (sda)

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