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Schnellere Bewilligung für Windparks - Luzern stimmt über neues Planungs- und Baugesetz ab
Die Regierung des Kantons Luzern möchte ein schnelleres Bewilligungsverfahren für Windparks und andere Kraftwerke für erneuerbare Energie. Gegen das entsprechend angepasste Planungs- und Baugesetz wurde aber das Referendum ergriffen, nun kommt es zur Abstimmung.
Um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen haben Regierungsrat und Parlament das Gesetz so angepasst, dass für grössere Windanlagen neu der Kanton und nicht mehr die Gemeinden als Bewilligungsinstanz zuständig ist. Zudem wurde in neuen Planungs- und Baugesetz auch die Möglichkeit geschaffen, damit Gemeinden einfacher eigene Vorschriften erlassen können, um klimafreundliche Bauten zu fördern. Dies alles greife aber in die Autonomie der Gemeinden ein, befand ein von der SVP angeführtes Komitee, es hat daher das Referendum ergriffen. Die Gegner stören sich insbesondere daran, dass nicht mehr die Gemeinden darüber entscheiden können, ob auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen gebaut werden.
Tatsächlich sei es so, dass den Gemeinden die Entscheidung abgenommen werde, sagt der zuständige Regierungsrat Fabian Peter dazu. Aber die Gemeinden würden weiterhin in die Planung mit einbezogen und können sich auch im Rahmen des neuen Gesetzes gegen geplante Windanlagen wehren. Es sei einfach so, dass wenn alle betroffenen Gemeinden mitentscheiden können, es ewig daure, bis ein Projekt realisiert sei. Daher möchte der Kanton Luzern die Bewilligungen mit einem sogenannten Plangenehmigungsverfahren einfacher umsetzen können. So wie dies heute schon bei Stromleitungen oder Eisenbahnanlagen der Fall sei.
Konkret gibt es im Kanton Luzern 22 mögliche Standorte für Windkraftanlagen. Vom neuen Gesetz betroffen seien daher auch nicht alle Luzerner Gemeinden, sagt Peter weiter. Zu den 22 Standorten gehören auch Orte im Luzerner Hinterland. Unter anderem Ruswilerberg (Gemeinde Ruswil), Twerenberg (Menznau und Willisau), Oberhüsere (Hasle und Doppleschwand) oder Lutersarni (Entlebuch), die potenziell betroffen sind.
Die Abstimmung über das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern findet am 24. November statt. Regierungs- und Kantonsrat hoffen auf ein Ja, auch alle Parteien ausser der SVP sind dafür. Bei einem Nein bliebe die Gesetzgebung so bestehen, wie sie heute ist, sagt Regierungsrat Fabian Peter.
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