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Steuerreform und AHV-Finanzierung
In der Schweiz gab es 2017 eine Volksabstimmung zu der Unternehmenssteuerreform III und eine Volksabstimmung zu der Altersvorsorge 2020. Beide wurden abgelehnt. Nun wagt der Bund einen neuen Anlauf und verpackt beide Vorlagen in eine, um mit diesem Kompromiss vor dem Volk bessere Chancen auf eine Annahme zu haben.
Alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz werden grundsätzlich gleich besteuert. Im Gegenzug werden neue steuerliche Entlastungen eingeführt, die für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz möglich sind (z.B. Abzüge für Forschung und Innovation). Bei den meisten neuen steuerlichen Entlastungen können die Kantone selbst entscheiden, ob und wie sie im Kanton eingeführt werden. Viele Kantone haben vor, ihre Unternehmenssteuern zu senken. Die Kantone haben somit weniger Einnahmen. Deshalb unterstützt der Bund die Kantone mit zusätzlichem Geld. Durch die Vorlage sinken die Steuereinnahmen. Der Bund geht davon aus, dass sie in den nächsten Jahren schweizweit um zwei Milliarden Franken pro Jahr sinken werden.
Die AHV erhält mehr Geld. Einerseits bezahlt der Bund jedes Jahr 800 Millionen Franken mehr in die AHV ein. Andererseits steigen die AHV-Beiträge für die ArbeitnehmerInnen und die ArbeitgeberInnen um je 0.15 Prozent. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen bezahlen also einen grösseren Teil des Lohnes in die AHV als bisher. Durch die höheren AHV-Beiträge hat die AHV pro Jahr 1.2 Milliarden Franken mehr Einnahmen. Gesamthaft erhält die AHV damit pro Jahr zwei Milliarden Franken zusätzlich.
Das spricht dafür:
| Das spricht dagegen:
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Zusätzliche Infos:
Unternehmenssteuerreform III (USR III):
Gewisse Unternehmen haben ihren Sitz in der Schweiz, sind jedoch hauptsächlich im Ausland tätig. Diese Unternehmen bezahlen weniger Steuern als andere Unternehmen. Diese steuerlichen Entlastungen entsprechen nicht mehr internationalen Standards. Ziel der Vorlage war es, die Besteuerung von Unternehmen anzupassen.
Altersvorsorge 2020:
Die Ausgaben für die Altersvorsorge steigen stärker als die Einnahmen. Dadurch ist die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge nicht gesichert. Ziel der Vorlage war es, die Altersvorsorge durch Anpassungen zu sichern.
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