Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Verkehr

TikTok-Video könnte für Luzerner Raser zum Verhängnis werden

Am Donnerstagvormittag hat sich ein 24-jähriger Mann aus dem Kanton Luzern vor dem Kriminalgericht wegen mehrfachen Geschwindigkeitsübertretungen erklären müssen. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich für seine Taten.

Es würde in Zukunft nie mehr vorkommen, sagte der Beschuldigte gegenüber den Richterinnen und Richtern des Luzerner Kriminalgerichts. Während der Befragung hatte er angegeben, aus "jugendlichem Reiz" gehandelt zu haben und die Fahrten zu bereuen.

Zum Vorwurf gemacht wurden seitens der Staatsanwaltschaft insgesamt sechs Geschwindigkeitsübertretungen, die auf Video aufgezeichnet wurden. Ein Video, indem er mit 198 Kilometern pro Stunde (km/h) auf der Autobahn A2 in Eich LU unterwegs war, veröffentlichte er auf der Videoplattform Tiktok. Das Video wurde dann von einer Drittperson der Polizei zugespielt.

Über 70 km/h zu schnell

Der Beschuldigte gestand in vier von sechs Fällen am Steuer des VW Golfs gesessen zu haben. Zwei weitere Fälle mit Übertretungen der Geschwindigkeit von 73 und 74 km/h bestreitet er. Während der Befragung durch das Kriminalgericht verweigerte er meist die Aussage.

Ein weiterer Anklagepunkt ist das Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Am VW Golf konnten durch das Strassenverkehrsamt Mängel wie Fremdfelgen, herstellerfremde Schalldämpfer und eine unerlaubte Leistungssteigerung durch das Umprogrammieren der Motor-Steuerelektronik festgestellt werden. Der Beschuldigte gab an, von den Anpassungen nichts gewusst zu haben.

Auch der jüngere Bruder und der Vater des Beschuldigten wurden vom Gericht einvernommen. Diese könnten als Haupttäter nicht ausgeschlossen werden, hiess es. Vater und Bruder verweigerten grossmehrheitlich die Aussage.

Video deute auf vorsätzliches Handeln hin

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren und eine Busse von 1300 Franken. Für sie bestehe keinen Zweifel, dass der Beschuldigte die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen selbst begangen habe. Der VW Golf sei zwar auf den Namen des Vaters eingelöst, werde aber - wie vom Beschuldigten bestätigt - grösstenteils nur von ihm selbst gefahren.

Im Mai 2020 sei der Beschuldigte gegen 17 Uhr mit 123 km/h innerorts in Buchrain unterwegs gewesen. Wer zu einer Stosszeit mit einer derart hohen Geschwindigkeit unterwegs sei, müsse gewusst haben, dass dies einen folgenschweren Unfall zur Folge haben könne, so die Staatsanwältin.

Obwohl kein Unfall verursacht worden sei, blieb die Absicht, andere Menschen in Gefahr zu bringen, bestehen. Dass zusätzlich ein Video aufgezeichnet wurde, lasse sich nur mit vorsätzlichem Handeln erklären.

Weiter betitelte sie die Aussage des Beschuldigten, nichts von den Anpassungen am Auto gewusst zu haben, als unglaubwürdig. Er sei gelernter Autolackierer und selbst bekannter Liebhaber schneller Autos.

Fünf Videos nicht "verwertbar"

Die Verteidigung plädierte, von einer Freiheitsstrafe abzusehen und beantragte eine Geldstrafe von maximal 80 Franken à 20 Tagessätzen. Weiter forderte sie, die fünf auf dem Mobiltelefon ihres Mandanten gefundenen Videos als nicht verwertbar einzustufen.

Die Durchsuchung des Handys sei nicht rechtmässig gewesen. Ihr Mandant habe zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits gestanden, dass er der Fahrer im Tiktok-Video sei. Den Inhalt des Telefons trotzdem zu sichten, sei nicht erforderlich gewesen. Daher seien die aufgrund der Videos erfolgten Geständnisse ihres Mandanten nicht zu werten.

Zu bestrafen sei der Beschuldigte für die Übertretung auf der A2 in Eich. Dort habe nur ein geringes Gefährdungspotential bestanden.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich verkündet. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00