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| Politik | Gesundheit

Trotz Baubewilligung kein Baustart beim LUKS Wolhusen

Die Baubewilligung für das 2011 vom Luzerner Regierungsrat beschlossene Neubauprojekt liegt vor. Da sich seither die Situation in der Gesundheitsversorgung stark verändert hat, definiert die Regierung ein bedarfsorientiertes Leistungsangebot, welches den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen Rechnung trägt. Ziel ist es, den Spitalbetrieb mit seiner grossen Bedeutung für die Gesundheitsversorgung sowie die Volkswirtschaft in der Region langfristig zu sichern. Aufgrund einer Beschwerde gegen die Baubewilligung lassen sich aktuell noch keine gesicherten Aussagen zum weiteren Zeitplan des Projekts machen. 
 
Das 1972 erstellte Spitalgebäude des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) in Wolhusen ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen Spitalbetrieb. 2011 hatte der Regierungsrat deshalb einen Neubau beschlossen und 2014 gemeinsam mit dem LUKS über den Projektstart für den Neubau und das geplante Leistungsangebot informiert. 2018 folgten ein Studienauftrag durch das LUKS und die Präsentation des Siegerprojekts.
 
Situation in der Gesundheitsversorgung hat sich verändert
Seit dem Regierungsbeschluss und der konkreten Planung des Neubaus hat sich die Situation in der Gesundheitsversorgung stark verändert. Das sehr dynamische und komplexe Umfeld des Gesundheitswesens verlangt nach einer Neuausrichtung der Gesundheits- bzw. Spitalversorgung im Kanton Luzern und darüber hinaus. Treiber sind vor allem der rasante medizinische Fortschritt, neue Technologien, die Digitalisierung/Automatisierung, der Fachkräftemangel, die Ambulantisierung und insbesondere der zunehmende Qualitäts-, Preis- und Kostendruck.
 
Leistungsangebot hat zum Ziel, Versorgung in Region langfristig zu sichern
Nach eingehender Prüfung dieser Ausgangslage beauftragt der Luzerner Regierungsrat den Spitalrat, folgendes Leistungsangebot im geplanten Neubau LUKS Wolhusen sicherzustellen:
 

  • Tagesklinisches Zentrum mit umfangreichen Sprechstunden in unterschiedlichen Fachgebieten und entsprechenden medizinischen Einrichtungen mit: Operations-Zentrum; Plätzen für tagesklinische Patientinnen und Patienten; Notfallangebot rund um die Uhr; ausgebautem Rettungsdienst-Angebot, wobei bis zu drei zusätzliche Rettungsdienst-Fahrzeuge eingesetzt werden sollen und der Bau einer Rega-Einsatzbasis im Raum Entlebuch/Hinterland geplant ist (Heli-Landeplatz bleibt vor Ort); konventionellem Röntgen, CT, MRI und Endoskopie
  • Orthopädiezentrum mit Schwerpunkt Gelenkersatz
  • Rehabilitationszentrum mit Schwerpunkt muskuloskelettale Rehabilitation
  • Betten für stationäre Patientinnen und Patienten, deren Aufenthalt nach einer chirurgischen oder internistischen Behandlung mit dem bestehenden Personal vor Ort sichergestellt werden kann.
  • Geburtshilfe: Diese muss weiterhin angeboten werden. Das Gesundheits- und Sozialdepartements lässt medizinisch abklären, ob ausschliesslich hebammengeleitete Geburten möglich sind. Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, sagt: "Für den Luzerner Regierungsrat hat die Gesundheit von Frau und Kind oberste Priorität. Ziel ist es deshalb, ein Angebot zu schaffen, das den absehbaren Entwicklungen angemessen Rechnung trägt."

Die Abklärung im Bereich Geburtshilfe soll vom LUKS gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten aus dem Einzugsgebiet des LUKS Wolhusen vorgenommen werden. Zur Definition jener Eingriffe und internistischen Behandlungen, die auch künftig im LUKS Wolhusen mit einem nachfolgenden stationären Aufenthalt möglich sind, beauftragt der Regierungsrat ebenfalls das LUKS, zusammen mit den Hausärztinnen und -ärzten der Region entsprechende Listen zu erarbeiten und diese periodisch zu überprüfen. "So stellen wir sicher, dass die Hausärztinnen und Hausärzte, welche die Bedürfnisse in der Region am besten kennen, mitbestimmen können, was es braucht und was nicht", so Graf.
 
Bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung vor Ort
Regierungsrat Guido Graf sagt: "Die Luzerner Regierung bekennt sich zum Spitalstandort Wolhusen aufgrund seiner Bedeutung für die Gesundheitsversorgung und für die Volkswirtschaft in der Region. Der Neubau soll gebaut werden und die Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet Wolhusen behalten auf der Luzerner Landschaft eine bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung. Das Leistungsangebot hat zum Ziel, den Betrieb des LUKS und damit diese wohnortsnahe Versorgung auch zukünftig sicherstellen zu können." Dies sei umso wichtiger, da das LUKS Wolhusen hervorragend mit externen Leistungserbringern zusammenarbeite, insbesondere mit den Hausärztinnen und Hausärzten sowie mit der Spitex. "Das LUKS Wolhusen hat einen grossen Stellenwert als Dreh- und Angelpunkt der regionalen Gesundheitsversorgung und ist ein wichtiges Glied in der Versorgungskette", so Graf. Deshalb ist der Regierungsrat bereit, die nicht gedeckten Vorhalteleistungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs des LUKS Wolhusen zu erhöhen, sofern der Kantonsrat dies im Rahmen des Budgets genehmigt.
 
Das LUKS stellt sich hinter den Beschluss des Regierungsrates. Dr. Ulrich Fricker, Präsident des Spitalrats: "Wir begrüssen, dass der Regierungsrat im Austausch mit dem LUKS ein bedarfsorientiertes Leistungsangebot definiert hat mit dem Ziel, in der Region auch künftig eine wohnortsnahe und qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung anbieten zu können. Insbesondere die Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Deckung des strukturellen Defizits erachtet der Spitalrat deshalb als zwingend." Auch aus Sicht von Spitalrat Dr. med. Adrian Küng setzt der Regierungsrat nun ein wichtiges Zeichen. "Mit dem definierten Leistungsangebot stützt der Regierungsrat die Strategie der koordinierten, abgestuften Versorgung. Auch als Hausarzt der Region begrüsse ich diese vorausschauende Planung, welche den Spitalstandort Wolhusen langfristig sichert."
 
Beschwerde gegen Baubewilligung führt zu Verzögerung
Das im Jahr 2018 präsentierte Siegerprojekt «PAIMIO» der Planergemeinschaft Nissen Wentzlaff / LUDES Architekten, Basel wird weiterverfolgt. Das Spitalgebäude in Wolhusen soll wie geplant modular gebaut werden, sodass künftige Anpassungen für ambulante und stationäre Angebote einfacher realisiert werden können.
 
Die Baubewilligung für das ursprüngliche Bauvorhaben wurde Mitte Februar 2021 durch die Gemeinde Wolhusen erteilt. Mittlerweile ist dagegen eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingegangen. Diese hat aufschiebende Wirkung für das Projekt und verzögert die Planung. Auch das LUKS selber hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung eingereicht. Diese betrifft jedoch Auflagen zum Helikopterlandeplatz bezüglich Lärmschutz, welche keine direkten Auswirkungen auf das Neubauprojekt haben. Bevor die Beschwerden behandelt sind, lassen sich keine gesicherten Aussagen zum weiteren Zeitplan des Projekts machen. (pd)

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