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Weihnachtsbeleuchtung - was ist erlaubt?

In der dunklen Jahreszeit blinkt und leuchtet es wieder um die Wette: Weihnachtsdekorationen werden aufgehängt und die vielen Lichter lassen die dunkle Jahreszeit etwas fröhlicher erscheinen. Wer MieterIn ist, sollte aber aufpassen: Nicht alles ist erlaubt.

Grundsätzlich gilt in einer Mietwohnung, dass die Fassade nicht zum Mietobjekt gehört. Da kann der Eigentümer verlangen, das die Weihnachtsbeleuchtung entfernt wird, erklärt Sabina Meier, Geschäftsleiterin vom Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern. Die Rechtslage in diesem Fall sei eindeutig und könne im schlimmsten Fall in einer Kündigung enden.

Problematisch seien Weihnachtsdekorationen am Haus oder an der Wohnung jedoch selten, meint Sabina Meier. Häufiger ist das Problem: "Wenn etwas fest blinkt oder so, dass es die Nachbarn stören kann", so Sabina Meier. Der Mieterfrieden im Haus und mit den Nachbarn, die gegenseitige Rücksichtnahme, sei wichtig. Da hilft das gemeinsame Gespräch und ein gegenseitiges Entgegenkommen. 

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