Werbung
Wiedereingliederung
Es kann jede und jeden treffen. Dass irgendwann im Leben der Moment kommt, wo wir nicht mehr einfach «funktionieren». Wo wir beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, unseren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Lange nach diesem Punkt kommt es in vielen Fällen irgendwann zu einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, der wir uns diese Woche ausführlicher widmen.
Im ersten Moment erscheint das Schweizer Konstrukt aus Versicherungen, Beratungsstellen und Ämtern insbesondere für Betroffene einer psychischen Erkrankung verwirrend und eher abschreckend. Karin Wittwer-Wyss rät jedoch dazu, «einfach mal nach einem Garn in diesem Knäuel zu greifen.» So werde das Ganze ins Rollen kommen. Wichtig sei, sich Hilfe zu holen. «Denn dieses mehrstufige System verhindert in der Schweiz, dass jemand den Anschluss verliert.»
Karin Wittwer-Wyss war bis vor Kurzem bei der Fachstelle berufliche Integration in der Psychiatrie vom Spital Emmental und ist auch Vorstandsmitglied im Verein Netzwerk Casemanagement Schweiz. Sie beschäftigt sich beruflich also mit Menschen, die bereit für einen Wiedereinstieg in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt sind. Worauf in diesem Moment geachtet wird und was das Casemanagement genau beinhaltet erfahren wir im Wochenthema Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Dazu treffen wir auch Mathias Denier zum Gespräch. Der Stellvertretende Direktor der Justizvollzugsanstalt Hindelbank beschreibt was es heisst, als Arbeitgeber Menschen auf dem Weg zurück in den Arbeitsalltag zu begleiten. Dabei hören wir auch, welche Erfahrungen in der JVA Hindelbank mit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gemacht werden und welche Eigenschaften jemand mitbringen muss, um Fuss fassen zu können.
Nicole Stalder aus Konolfingen berichtet dazu als Betroffene. Die Mutter von vier Kindern hat mehrere Operationen hinter sich und kann deshalb nicht in ihren bisherigen Pflegeberuf zurückkehren. Bei ihr laufen momentan viele Abklärungen – auch mit der Invalidenversicherung IV - und sie würde sich doch wünschen, bald wieder einer rückenverträglichen Arbeit nachgehen zu können.
Werbung