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Bernischer Teil des Inkwilersees steht neu unter Naturschutz

Im Kanton Bern gibt es ein neues Naturschutzgebiet: Seit Anfang März steht der bernische Teil des Inkwilersees im Oberaargau unter Schutz. Die solothurnische Seite dieses Kleinsees ist schon seit 1949 ein kantonales Schutzgebiet.

Die bernische Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) bezeichnet das Gebiet in einer Mitteilung vom Montag als "wichtige Oase der Natur". So sei der See mit seinen Zuflüssen beispielsweise eines der libellenreichsten Gewässer des Berner Mittellands.

Auch wurden in Inkwil 24 der 118 national prioritären Vogelarten beobachtet. Insbesondere für Wasservögel wie die Krickente, den Zwergtaucher, die Kolbenente, sowie für schilfbewohnende Vogelarten wie zum Beispiel den Drosselrohsänger ist das Gebiet von hoher Bedeutung.

Die Unterschutzstellung gelang "nach einigen Verhandlungen und gemeinsam erarbeiteten Kompromisslösungen".

See verlandete immer mehr

Der Inkwilersee ist laut der Mitteilung ein sogenannter Toteissee, der sich beim Rückzug des Rhonegletschers vor rund 13'000 Jahren in einer Mulde bildete. Er befindet sich am Ende einer natürlichen Entwicklung von einem grösseren, tieferen See hin zu einem kleinen, schneller verlandenden Gewässer.

Zudem wurde der Seespiegel in der Vergangenheit in drei Etappen um über drei Meter künstlich abgesenkt, um Landwirtschaftsland zu gewinnen. Durch diese Entwässerung und die intensive landwirtschaftliche Nutzung rund um den See sind die Feuchtflächen grösstenteils verschwunden, welche für eine hohe Biodiversität sorgen.

Die restlichen Bestände sollen nun mittels Auflagen für die Bewirtschaftung längerfristig erhalten werden.

Durch das Naturschutzgebiet wird auch der Schutz der Pfahlbauten verbessert, welche auf der Insel im See gefunden wurden. Entwässerungen werden zukünftig verhindert, um den Verrottungsprozess der Fundschichten zumindest zu verlangsamen.

Wege verlassen verboten

Innerhalb des Schutzgebietes dürfen die Wege nur für landwirtschaftliche Tätigkeiten, fürs Fischen und für die Pflege des Naturschutzgebiets verlassen werden. Für Hunde gilt eine Leinenpflicht. Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten und Baden ist nur beim offiziellen Badeplatz gestattet.

Drohnen dürfen den See nicht überfliegen. Kommerzielle und öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen sind ebenfalls verboten - mit Ausnahme der bisherigen traditionellen Anlässe gemäss einer Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Inkwil. (sda)

 

Schutzmassnahmen und Regeln für den Inkwilersee

Innerhalb des Schutzgebietes gilt ein Wegegebot, das Verlassen des Seeuferweges ist nur für die landwirtschaftliche, fischereiliche und naturschutzpflegerische Nutzung erlaubt. Für Hunde gilt eine Leinenpflicht. Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten und baden ist nur beim offiziellen Badeplatz gestattet.

Weitere Einschränkungen, welche die Öffentlichkeit betreffen, sind gängige Schutzbestimmungen wie etwa Verbote für das Abspielen von lauter Musik, das Reiten, das Anzünden von Feuern und das Grillieren ausserhalb der markierten Feuerstelle, das Einbringen von Pflanzen und das Aussetzen von Tieren, das Zelten und Biwakieren sowie das Starten, Landen und Überfliegen mit Drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten. Im gesamten Gebiet gilt ein Verbot für das Befahren der Wasserfläche mit Spiel- und Sportgeräten (Stand-Up-Paddle, Luftmatratzen etc.).

Kommerzielle und öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme der bisherigen traditionellen Anlässe gemäss Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Inkwil. Für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung gilt ein Dünger- und Pflanzenbehandlungsmittelverbot und das Umbrechen des Bodens soll zukünftig auch nicht mehr erlaubt sein.

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