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Burgdorf: Mietzinserlass für Vereine während Coronapandemie

Den Vereinen der Stadt Burgdorf wird während der Covid-19-Pandemie die Miete für die Benützung der städtischen Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen erlassen.

Die städtischen Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen können durch Vereine ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten zur Ausübung ihrer Vereinstätigkeiten gemietet werden. Aufgrund der ausserordentlichen Lage mussten aber sämtliche städtischen Anlagen wie Sport- und Turnhallen, Säle und Räume ab Mitte März 2020 geschlossen werden. Der Gemeinderat hat inzwischen entschieden, den Vereinen in Dauermiete, welche die Anlagen aufgrund der Verbote vorübergehend nicht mehr benutzen können, den Mietzins ganz zu erlassen. Dieser Erlass gilt für die Zeit, in welcher die Anlagen geschlossen bleiben.

Auf Anfrage von neo1 hat sich gezeigt, dass auch in anderen Städten und Gemeinden ein möglicher Mietzinserlass diskutiert wird oder schon gilt. Auch in Langenthal müssen Vereine für die Zeit des Lockdowns keine Miete bezahlen, erklärt Stadtpräsident Reto Müller. Was das Gewerbe angeht, müsse die Stadt noch den Entscheid des Parlaments abwarten: Ständerat und Nationalrat waren sich zuletzt uneinig darüber, ob und wie hoch der Mietzinserlass für das Gewerbe aussehen soll. In Willisau werden vorerst alle Gesuche von Privaten, Geschäften und Vereinen gesammelt, bevor diese sann im Stadtrat diskutiert werden, so Peter Kneubühler, Stadtschreiber auf Anfrage von neo1. 
(Medienmitteilung/neo1)

 

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