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Gemeindeversammlung genehmigt Rückzonungen in Escholzmatt-Marbach
Die 65 Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 20. September 2023 die Rückzonungen im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung Escholzmatt-Marbach nach den Anträgen des Gemeinderates umgesetzt. Insgesamt werden 1.87 ha Bauzonen umgezont. Der Gemeinderat hat bei verschiedenen Rückzonungsflächen eine Auszonung als unverhältnismässig erachtet und daher eine vom Kanton abweichende Rückzonungsstrategie vorgeschlagen.
Die Gemeinde Escholzmatt-Marbach weist überdimensionierte Bauzonen auf. Damit widerspricht der Zonenplan dem Bundesrecht. Die Gemeinde hat eine theoretische Überkapazität von 7.4 ha Bauland, gemäss Stellungnahme des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes sind 3.2 ha zurückzuzonen, davon erachtet der Kanton ca. 0.6 ha zurzeit nicht als verhältnismässig, was eine Rückzonungsfläche von netto 2.6 ha ergibt. Die Umweltverbände verlangen noch weiter 1.11 ha zurückzuzonen. Nach der von der Gemeinde zusammen mit der Ortsplanungskommission erarbeiteten Vorlage werden 1.87 ha zurückgezont.
Bei einigen Flächen wird eine Rückzonung zwar als raumplanerisch zweckmässig, zurzeit jedoch als nicht verhältnismässig beurteilt. Bei diesen Parzellen gilt eine Überbauungsfrist von zwei Jahren ab Rechtskraft der Rückzonungsstrategie für die Eingabe eines bewilligungsfähigen Baugesuchs sowie eine weitere Frist von zwei Jahren ab erteilter Baubewilligung für die Realisierung der Überbauung. Die Gemeinde schliesst mit der Grundeigentümerschaft jeweils einen Baupflichtvertrag ab.
Die Gemeindeversammlung hat mit knapper Mehrheit aufgrund eines Antrages von Daniel Hatt den Gemeinderat beauftragt, eine Vorlage weiterzuverfolgen, wonach die von der Rückzonung betroffenen Grundstückseigentümer von der Gemeinde Escholzmatt-Marbach eine Entschädigung für die materielle Enteignung im Zusammenhang mit der Rückzonung von Bauland in Landwirtschaftsland erhalten sollen. In seinem Antrag fordert er von der Gemeinde, dass die von der Rückzonung betroffenen Grundstückseigentümer von der Gemeinde Escholzmatt-Marbach eine bedingungslose Entschädigung von 75 Franken pro Quadratmeter für die materielle Enteignung im Zusammenhang mit der Rückzonung von Bauland in Landwirtschaftsland erhalten sollten. Daniel Hatt zeigte sich überzeugt, dass vom Kanton kaum eine Entschädigung nach dem Enteignungsgesetz zu erwarten ist. Der Antrag wurde mit einer Stimme Differenz an den Gemeinderat überwiesen. Dieser muss das Geschäft innert Jahresfrist der Gemeindeversammlung vorlegen.
Die revidierte Ortsplanung wird dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. (pd/neo1)
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