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| Wirtschaft

Gericht entscheidet: Stadt Bern nicht haftbar für finanzielles Desaster des E-Prix 2019

Die Ausrichtung des E-Prix in Bern im Jahr 2019 erwies sich für die Lieferanten als finanzielles Desaster, nachdem die Organisatorin Swiss E-Prix Operations AG in Konkurs ging. Insbesondere das Bauunternehmen Marti AG Bern, das im Auftrag der Veranstalter Verkehrsinseln und Ampeln entfernen und wieder aufbauen sollte, blieb auf offenen Rechnungen sitzen.

Um den ausstehenden Betrag einzufordern, klagte die Marti AG ungewöhnlicherweise die Stadt Bern an, unter Berufung auf das Bauhandwerkerpfandrecht. Das Regionalgericht Bern-Mittelland entschied jedoch im Oktober des vergangenen Jahres, dass die Bauarbeiten keinen dauerhaften Mehrwert für die Stadt darstellten, weshalb das Pfandrecht nicht anwendbar sei.

Die Marti AG hatte argumentiert, dass die Stadt Bern durch den E-Prix sowohl internationale Werbung als auch Gebühreneinnahmen erzielt habe. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück, da ein nachhaltiger baulicher Mehrwert bei der temporären Umgestaltung der Straßen für das Rennen nicht gegeben sei.

Die Marti AG akzeptierte das Urteil im Dezember, verzichtete auf eine Anfechtung und muss nun Gerichtskosten von 14’500 Franken tragen sowie der Stadt Bern eine Entschädigung von 6000 Franken zahlen. Dieses Urteil befreit die Stadt Bern von der Haftung für zukünftige Veranstaltungen auf ihrem Grund, falls die Organisatoren zahlungsunfähig werden.

Neben der Marti AG stehen auch andere Unternehmen vor finanziellen Verlusten, darunter die Baufirma Zaugg aus Rohrbach (489’000 Franken), der Personalvermittler Röck’n’Röll-Krew (100’000 Franken), der Materialvermieter Top Events (50’000 Franken) und die Messebetreiberin Bernexpo (40’000 Franken).
Das finanzielle Desaster des Berner E-Prix hat offenbar auch Schweizer Sponsoren abgeschreckt, da seitdem kein Formel-E-Rennen mehr im Land stattgefunden hat, und auch im Rennkalender 2024 taucht die Schweiz nicht als Veranstaltungsort auf.

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