Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Abstimmungen | Gesellschaft

Herzogenbuchsee stimmt nochmal über das Budget ab - ohne Steuererhöhung

Der Gemeinderat hat entschieden, am 29. März anlässlich einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung über ein Budget ohne Steuererhöhung abstimmen zu lassen.

Trotz der angedachten Steuererhöhung von 1,65 auf neu 1,70 Einheiten rechnete das Budget 2023 mit einem Minus von 604‘602 Franken. Dies bei einem Gesamtaufwand von 36,1 Millionen Franken. Wegen der Hebung des Steuersatzes waren die Stimmberechtigten erstmals dazu aufgerufen, am 18. Dezember an der Urne über das Budget abzustimmen. Mit dem Resultat, dass der Voranschlag mit einem Nein-Anteil von 63,6 Prozent deutlich abgelehnt wurde.

Fakt ist: Mit der Ablehnung der Vorlage verfügt Herzogenbuchsee über kein genehmigtes Budget. Damit der budgetlose Zustand möglichst rasch beendet werden kann, hat der Gemeinderat entschieden, am 29. März im Rahmen einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung über einen Voranschlag ohne Steuererhöhung abstimmen zu lassen.

Beschränkter Handlungsspielraum

Solange kein rechtskräftiges Budget vorliegt, zwingen die kantonalen Vorgaben die Gemeinde, ihr Dienstleistungsangebot stark einzuschränken. Es dürfen nur unumgängliche Verpflichtungen eingegangen werden, insbesondere für gebundene Ausgaben. Gebundene Ausgaben ergeben sich aufgrund rechtsverbindlicher Erlasse und geltender Verträge.

Unumgänglich ist eine Ausgabe dann, wenn sie für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gemeinde zwingend erforderlich ist. Die Beurteilung, ob eine Ausgabe unumgänglich ist, obliegt im Einzelfall dem Gemeinderat. Generell dürfen somit bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Budgets keine neuen Ausgabenverpflichtungen eingegangen werden, soweit nicht das Kriterium der Unumgänglichkeit erfüllt ist. Dies betrifft vor allem Ausgaben der Bereiche Sach- und übriger Betriebsaufwand, Aus- und Weiterbildung des Personals, Beiträge an Gemeinwesen und Dritte sowie Finanzaufwand des Finanzvermögens. Betroffen davon sind alle Funktion des Budgets, in hohem Ausmass aber die Funktion Kultur, Sport und Freizeit, wo viele Ausgaben weder gebunden noch unumgänglich sind.

Der Gemeinderat hat noch im Dezember 2022 eine Weisung zur Vorgehensweise ohne genehmigtes Budget zuhanden der budgetverantwortlichen Stellen erlassen. Dieses enthält die gestützt auf die kantonale Gesetzgebung geforderten Handlungsanweisungen. (pd)

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00