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| Abstimmungen

Luzern stimmt über Offenlegung von Mietzins ab

Im Kanton Luzern entscheiden die Stimmberechtigten am 27. September, ob die Vermieter in Zeiten von Wohnungsknappheit neue Mieter über den bisherigen Mietzins informieren müssen. Diese sogenannte Formularpflicht wird von der Volksinitiative "Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!" des Mieterverbandes gefordert.

Der Mieterverband argumentiert, dass Hauseigentümer bei einem Mieterwechsel oft den Zins ohne Mehrwert anheben würden. Die automatische Bekanntgabe der Vormiete mit einem offiziellen und leicht auszufüllenden Formular schaffe Transparenz und sei ein bewährtes Rezept gegen Mietzinsexzesse. Diese würden sofort erkannt und könnten angefochten werden. Die Formularpflicht habe damit eine kostendämpfende Wirkung.

Die Formularpflicht würde gemäss Initiative gelten, wenn weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen im Kanton Luzern leer stehen würden. Sie könnte für den ganzen Kanton oder für Teile davon erlassen werden.

Keine Wohnungsknappheit

Im Juni 2020 betrug die Leerwohnungsziffer im Kanton Luzern 1,66 Prozent. Die Formularpflicht würde somit nicht gelten, auch nicht in der Stadt Luzern, wo mit einem Leerstand von 1,16 Prozent der Wert von 1,5 Prozent unterschritten wurde. Die Luzerner Stadtregierung unterstützt die Initiative, da sie den Erhalt von preisgünstigen Wohnungen begünstige.

Die Kantonsregierung dagegen weist darauf hin, dass sie schon heute die Möglichkeit habe, bei Bedarf für den Kanton oder Teile des Kantons die Formularpflicht einzuführen. Die bestehende Regelung sei somit flexibler als die der Initiative.

Der Regierungsrat relativiert auch die Bedeutung der Leerwohnungsziffer. In Gemeinden mit wenigen leeren Wohnungen müsse nicht unbedingt Wohnungsmangel bestehen. Es komme auch auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage an. Zudem bringe die Formularpflicht der Mieterschaft keine zusätzlichen Rechte, der Vermieterschaft aber bürokratischen Mehraufwand.

Der Mieterverband hatte die Initiative im April 2018 mit 4332 Unterschriften eingereicht. Der Kantonsrat lehnte das Begehren im September 2019 ab. Die für den 17. Mai 2020 geplante Volksabstimmung wurde wegen der Coronapandemie auf den Herbst verschoben. (sda / neo1)

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