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Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil ab sofort verboten

Produkte die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, dürfen ab dem ersten Januar 2020 nicht mehr eingesetzt werden. Betroffen sind Pflanzenschutzmittel, die unter anderem von Bauern zum Schutz und der Entwicklung ihrer Pflanzen eingesetzt wurden. Der Verkauf von Produkten mit diesem Inhalt ist ab sofort verboten.

Bereits in diesem Sommer wurde bekannt, dass bei verschiedenen Wasserversorgern in der Schweiz grosse Rückstandsmengen vom Fungizid Chlorothalonil nachgewiesen wurde. Dieses wurden durch den Regen auf Umwegen von den Pflanzen in das Grundwasser gespült. Ab sofort sind Produkte, die Chlorothalonil beinhalten, verboten, das hat das Bundesamt für Landwirtschaft BLW heute bekanntgegeben. "Das BLW hat die Wirkstoffe aufgrund von neuen Erkenntnisse und Techniken immer wieder neu überprüft. Die Produkte, die vor 20 Jahren zugelassen wurden, sind vielleicht mittlerweile nicht mehr konform", so Florie Marion, die Mediensprecherin vom Bundesamt für Landwirtschaft gegenüber neo1.

Keine Freude am Verbot hat der Berner Bauernverband. "Da es noch keine wirklichen Alternativen zu den bestehenden Pflanzenschutzmittel gibt oder diese nicht so gut im Gebrauch sind, ist es für uns schwierig unsere Pflanzen zu schützen und die Qualität zu gewährleisten", erklärt der Präsident vom Berner Bauernverband Hansjörg Rüegsegger.

Mehr Freude am Verbot haben die Wasserversorger. So zum Beispiel der Oberaargauer Wasserversorger Untere Langethe WUL. Der Geschäftsführer Oliver Schmidt: "Wir haben seit diesem Sommer, in dem das Thema aufkam, auf dieses Verbot gewartet. Denn von uns konnte niemand verstehen, dass wir auf die Rückstände reagieren sollten und derweil das Mittel mit dem Chlorothalonil weiterhin legal verwendet werden darf."

Auch den Kanton freuts, wie Regierungsrat Christoph Neuhaus sagt. "Durch das Verbot müssen wir als Kanton nicht eingreifen und so auch nicht jedem, der seine Pflanzen pflegt, kontrollieren."

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