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| Abstimmungen

Burgdorf: Gemeindeordnung und Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen an der Urne

Am 9. Juni 2024 finden in Burgdorf wichtige Abstimmungen statt. Auf der lokalen Ebene wird über die Teilrevision der Gemeindeordnung und das Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen entschieden. Diese Anpassungen sollen die politischen Prozesse in der Gemeinde effizienter und transparenter machen.

Teilrevision der Gemeindeordnung

1. Fristen für die Behandlung von Referenden und Initiativen

Die Artikel 19 und 20 der Gemeindeordnung beschreiben, was für Referenden und Initiativen notwendig ist. Was fehlt, ist eine klare Regelung, wie lange die politischen Instanzen Zeit haben, um auf ein erfolgreiches Referendum bzw. eine erfolgreich eingereichte Initiative zu reagieren. Jetzt möchte Burgdorf diese Lücke
schliessen und eine Frist setzen, die besagt, dass Referenden und Initiativen so schnell wie möglich respektive bei nächster Gelegenheit den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Dabei sollen die ordentlichen Wahl- und Abstimmungstermine von Bund und Kanton berücksichtigt werden.

2. Stellvertretungsregelung im Stadtrat

Die Einführung einer Stellvertretungsregelung im Gemeindeparlament soll es Ratsmitgliedern erlauben, sich bei längerfristigen Abwesenheiten vertreten zu lassen. Das ist besonders bei Gründen wie Krankheit oder Mutterschaftsurlaub hilfreich. Die Regelung stärkt die Demokratie, indem sie eine kontinuierliche Vertretung im Parlament sichert und knappe Mehrheitsverhältnisse stabilisiert. Zudem bietet sie Interessierten die Chance, erste Erfahrungen im Parlamentsbetrieb zu sammeln.

3. Senkung des Mindestalters für Jugend- und Ausländeranträge

Durch diese Änderung soll es Jugendlichen ermöglicht werden, sich schon ab einem jüngeren Alter politisch zu engagieren. Sie steht im Einklang mit der UNO-Kinderrechtskonvention, die Kindern und Jugendlichen das Recht gibt, ihre Meinung in relevanten Angelegenheiten zu äussern. Entwicklungspsychologisch sind Kinder ab etwa 12 Jahren in der Lage, fundierte Meinungen zu bilden und politische Prozesse zu verstehen. Dies soll nun auch auf gesetzgeberischer Ebene berücksichtigt werden, indem die Altersgrenze für Jugend- und Ausländeranträge von 14 auf 12 Jahre gesenkt wird.

Teilrevision Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen

1. Unterzeichnungsverzicht der Wahlvorschläge

Die erste Änderung des Reglements über die Urnenwahlen und -Abstimmungen sieht vor, dass Vertreter von Parteien und Gruppen, die bereits im Stadtrat, Gemeinderat oder Stadtpräsidium sind, nicht mehr die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch zehn Stimmberechtigte benötigen. Dies zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu senken und administrative Prozesse zu vereinfachen. Die Änderung passt sich dem digitalen Zeitalter an, in dem Wahlkampfarbeit vermehrt online stattfindet. Neue Parteien und Gruppierungen müssen jedoch weiterhin die Unterstützung von mindestens zehn Stimmberechtigten nachweisen.

2. Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie Abstimmungs- und Wahlkampagnen

In Burgdorf sollen politische Parteien und Akteure künftig ihre Finanzierung offenlegen, um die Transparenz bei Wahlen und Abstimmungen zu erhöhen. Diese Informationen werden geprüft und von der Stadt veröffentlicht. Die Offenlegungspflicht gilt ab gewissen Ausgabenhöhen für Parteien und Einzelpersonen. Sanktionen bei Nichteinhaltung sind im bestehenden Reglement festgehalten, wobei Burgdorf neben Bern eine der wenigen Gemeinden mit solchen kommunalen Transparenzregelungen sein wird. (neo1 / Botschaft)

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