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Lauperswil entscheidet definitiv im Juni über Neumühlebrücke
Der Gemeinderat von Lauperswil hat bei seiner Sitzung am Dienstag alle notwendigen Unterlagen für die Sanierung der Neumühlebrücke verabschiedet. Somit ist klar, dass die Stimmbevölkerung der Gemeinde am 27. Juni über den Gesamtkredit für die Sanierung der Brücke abstimmen kann. Die Brücke soll Ende Jahr für Fussgänger und Velofahrerinnen wieder geöffnet werden. Ob auch der motorisierte Verkehr wieder über die Brücke kann, ist noch unklar.
Der Gemeinderat war eigentlich für einen Abriss und Neubau der Neumühlebrücke. Dies kam für die kantonale Denkmalpflege jedoch nicht in Frage. Ein Gutachten hatte aber gezeigt, dass die Brücke mittels Abtragen von Kies und Asphalt von der Fahrbahn saniert werden kann.
Finanzierung
Um der Stimmbevölkerung ein entsprechendes Projekt inklusive Kredit vorzulegen, wurde einem Ingenieurbüro die Projektausarbeitung in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat hat diesbezüglich einen Nachkredit von 25'000 Franken genehmigt. Gestern Abend hat der Gemeinderat von Lauperswil an der Gemeinderatssitzung alle nötigen Unterlagen verabschiedet. Das heisst, die Bevölkerung kann an der Gemeindeversammlung am 27. Juni über den Gesamtkredit für die Sanierung entscheiden. Insgesamt kostet diese laut dem zuständigen Gemeinderat Peter Lerch rund 1,2 Millionen Franken.
Zukunft
Wenn alles nach Plan läuft, will die Gemeinde die Brücke Ende Jahr wieder für Fussgängerinnen und Velofahrer öffnen. Ob der motorisierte Verkehr ebenfalls wieder über die Neumühlebrücke darf, ist momentan noch unklar. Für Peter Lerch gibt es viele Gründe, keine Autos oder Lastwagen mehr über die Brücke zu lassen. "Aus heutiger Sicht ist es für den motorisierten Verkehr kein Problem, die Emme zu überqueren. Auch die Anwohnenden werden entlastet."
Der Gemeinderat könnte sich aber vorstellen, die Brücke beispielsweise für den Rettungsdienst zu öffnen. Wer schlussendlich alles über die Neumühlebrücke darf, sei aber noch nicht beschlossen, so Lerch. Der Gemeinderat hoffe auf viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung, sodass der Gemeinderat auch im Sinne der Bevölkerung entscheiden kann.
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