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Die Neumühlebrücke in Lauperswil wird doch nicht abgerissen

Mittels Pressemitteilung im Januar 2024 wurde die Bevölkerung von Lauperswil informiert, dass sich der Gemeinderat für einen Abriss und Neubau der Neumühlebrücke ausgesprochen hat. Aus diesem Grund wurde erneut das Gespräch mit der kantonalen Denkmalpflege gesucht und ein Abriss sowie Neubau der Brücke beantragt. Anlässlich der Besprechung wurde dem Gemeinderat von Seiten der kantonalen Denkmalpflege mitgeteilt, dass eine Streichung der Brücke aus dem Bauinventar und somit die Freigabe für den Abriss keine Option darstellt und dieses Vorgehen nicht unterstützt wird.

Im Gegenzug hat die kantonale Denkmalpflege jedoch ein Gutachten eines externen Beraters der ETH Lausanne erstellen lassen und ein Sanierungskonzept vorgelegt. Es zeigt sich nun, dass durch Abtragen von Kies und Asphalt von der Fahrbahn das Eigengewicht soweit reduziert werden kann, dass die Brücke wieder geöffnet werden könnte. Die rund 25 cm starke Kies- und Asphaltschicht auf der Fahrbahnplatte, welche aufgrund früherer Sanierungen der Fahrbahn gemäss Gutachten eine Last von rund 675kg/m2 hat, macht rund 18% der Gesamtbelastung der Brücke aus. Diese Auflast hat keine tragende Funktion, sondern dient lediglich als befahrbare Oberfläche.

In einem ersten Schritt soll demnach diese Kies- und Asphaltschicht von der Brücke entfernt werden. In einem zweiten Schritt wird eine Sanierung der Brücke mittels Ultra-Hochleistungs Faserverbund-Baustoff (UHFB) angestrebt. Diese Art der Brückensanierung ist nicht allzu bekannt, wurde jedoch vor allem in der Westschweiz bereits erfolgreich angewendet. Um der Stimmbevölkerung ein entsprechendes Projekt inklusive Kredit gemäss vorstehendem Vorgehen vorzulegen, wurde einem Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bereich der Brückensanierungen mit UHFB die Projektausarbeitung in Auftrag gegeben.

Finanzierung

Der Gemeinderat hat diesbezüglich einen Nachkredit von 25'000 Franken genehmigt. Sofern das Projekt bis Ende April vorliegt, wird die Kreditunterbreitung der Sanierung für die Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 angestrebt. Sollte es zu unterwarteten zeitlichen Verzögerungen kommen, wird die Organisation einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung vorgesehen.

Der Gemeinderat ist aufgrund dieser neuen, vielversprechenden Ausgangslage auf den Beschluss betreffend Abriss und Neubau der Brücke zurückgekommen und hat sich für vorgenanntes Vorgehen entschieden. Dies ebenfalls aufgrund der in Aussicht gestellten Kostenbeteiligung durch die kantonale Denkmalpflege, welche ebenfalls die Sanierung mit UHFB unterstützt und einen Abriss nicht genehmigen und unterstützen würde.

Aufgrund der finanzkompetenzrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens können aktuell keine der vorgenannten Arbeiten vorgezogen und bereits umgesetzt werden. Würden weitere Aufträge im Zusammenhang mit der Neumühlebrücke erteilt, würde der Gemeinderat in finanzrechtlicher Hinsicht widerrechtlich handeln. Der Gemeinderat hofft, anlässlich der Berichterstattung für die Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 einen Zeitplan für die Sanierungsarbeiten vorlegen zu können. (neo1/mm)

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