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Über 600 Unterschriften für mehr Mitsprache an der Urne in Herzogenbuchsee
Am Dienstag hat das Initiativkomitee für mehr Mitsprache und Mitbestimmung an der Urne seine Gemeinde-Initiative nach nur 3 Monaten Sammelfrist bei der Gemeindekanzlei Herzogenbuchsee eingereicht. Deutlich über 600 Bürgerinnen und Bürger wollen, dass über wichtige Vorlagen wie Ausgaben über 1'000'000 Franken, wiederkehrende Ausgaben über 250'000 Franken und die Änderung des Steuerfusses künftig an der Urne abgestimmt wird.
Wie die beiden letzten coronabedingten Urnenabstimmungen in der Gemeinde Herzogenbuchsee gezeigt haben, nehmen an Urnenabstimmungen 33 Prozent (Dezember 2020) bzw. 59 Prozent (Juni 2021) aller Stimmberechtigten teil. An Gemeindeversammlungen sind jeweils nur durchschnittlich 3 Prozent aller Stimmberechtigten anwesend. Somit seien Beschlüsse an der Urne grundsätzlich demokratischer, repräsentativer und breiter abgestützt als an Gemeindeversammlungen, sagt Markus Kohler von der FDP Herzogenbuchsee und Teil des Initiativkomitee.
Das treffe namentlich auf wichtige Vorlagen wie Ausgabenbeschlüsse über 1'000'000 Franken, wiederkehrende Ausgaben über 250'000 Franken und die Änderung des Steuerfusses zu, schreibt das Initiativkomitee heute anlässlich der Übergabe der Unterschriften an die Gemeindekanzlei in seiner Mitteilung.
Wie das Initiativkomitee weiter mitteilt, habe es mit über 600 Unterschriften die notwendige Mindestzahl von 494 Unterzeichnenden für Gemeinde-Initiativen (10 Prozent von 4'938 Stimmberechtigten) nach 3 Monaten sammeln übertroffen. Die maximale Sammelfrist betrage 6 Monate. Viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Herzogenbuchsee hätten sich dahingehend geäussert, dass über wichtige finanzielle Vorlagen an der Urne abgestimmt werden soll und nicht nur an einer Gemeindeversammlung. An Urnenabstimmungen können alle Stimmberechtigten selber entscheiden, wann sie sich ihre Meinung zu den Abstimmungsvorlagen bilden wollen. Nur bei Urnenabstimmungen müsse der Gemeinderat in einer schriftlichen Botschaft alle Stimmberechtigten über die Abstimmungsvorlagen informieren. "Wir wollen mit der Initiative aber auf keinen Fall die Gemeindeversammlung abschaffen", sagt Markus Kohler. "Kleine Geschäfte wie auch Informationen sollen weiterhin an der Versammlung Thema sein.
Gemäss geltender Gemeindeordnung (GO) stimmt in Herzogenbuchsee ausgerechnet eine Gemeindeversammlung darüber ab, ob sie Gemeinde-Initiativen Folge leisten bzw. sie in Kraft setzen will. Initiativen gelangen in Herzogenbuchsee nicht automatisch an die Urne wie in anderen Gemeinden oder wie auf kantonaler und eidgenössischer Ebene. Gemäss geltender GO muss in Herzogenbuchsee eine Gemeinde-Initiative innert Jahresfrist, bei der vorliegenden Initiative somit bis spätestens am 30. November 2022, von einer Gemeindeversammlung behandelt werden. (neo1 / pd)
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