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Münsingen: Ja zur Grundordnung - Nein zur ZPP Underrütti
Am 15. Mai stimmte Münsingen über zwei Geschäfte im Rahmen der Ortsplanungsrevision ab. Die Stimmberechtigten sagten Ja zur Revision der baurechtlichen Grundordnung. Allerdings gab es zur ZPP Underrüti ein Nein.
Beide Vorlagen kamen zur Abstimmung, weil gegen die Entscheide des Münsinger Parlaments das Referendum ergriffen wurde. Die Stimmberechtigten waren mit 60.9% Ja-Stimmen deutlich für die baurechtliche Grundordnung. Allerdings lehnt die Bevölkerung die Zone mit Planungspflicht ZPP "Underrüti" mit 55.7% Nein-Stimmen ab. Sie verzichtet damit auf die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum in diesem Areal.
Grundordnung
Die übergeordnete Gesetzgebung verpflichtet die Gemeinden zur Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung, sprich des Baureglements und der Zonenpläne, bis Ende 2030. Seit der Fusion der Gemeinden Münsingen, Trimstein und Tägertschi in den Jahren 2013 und 2017 gelten im Gemeindegebiet drei verschiedene Grundordnungen. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden diese zu einem Reglement zusammengeführt.
ZPP Underrüti
Bei der Zone mit Planungspflicht Underrüti handelt es sich um einen Parlamentsauftrag aus dem Jahr 2013, das Land ist bereits eingezont. Die Idee war, dass dort eine autoarme Siedlung mit günstigem Wohnraum gebaut werden soll. Das Referendumskomitee war damit nicht einverstanden. Die Überbauung "versiegelt weiträumig Freiflächen und torpediert damit die Klimaziele und beschleunigt den Verlust der Biodiversität", schrieb das Komitee in der Abstimmungsbotschaft.
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