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Tempo 30 im Dorf: Oberdiessbach verschiebt die Abstimmung nicht
Mit einem offenen Brief forderte das Komitee stopp-tempo-30, die Abstimmung zu den Verkehrsvorlagen in Oberdiessbach auf Dezember zu verschieben. Der Gemeinderat hält jedoch am Abstimmungstermin vom 10. Juni fest.
Es gebe keinen sachlichen Grund mit der Abstimmung zuzuwarten, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. "Wir haben alle Fristen eingehalten. Die Entscheidungsgrundlagen liegen vor, die Meinungen sind gemacht", begründet Gemeindepräsidentin Bettina Gerber den Entscheid. Falls eine Mehrheit der Stimmberechtigten der Meinung ist, Tempo 30 auf Gemeindestrassen sei unnötig, spare die Gemeinde weitere Planungskosten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Die Abstimmung über die Verkehrsvorlagen findet somit an der kommenden Gemeindeversammlung vom 10. Juni statt. Die Regierungsstatthalterin hatte eine Urnenabstimmung abgelehnt. Diese hätte deutlich mehr Vorlauf benötigt, der Entscheid wäre erst im Herbst möglich gewesen, erklärt Bettina Gerber.
Bei den beiden Verkehrsvorlagen handelt es sich um zwei verschiedene Projekte. Über die kantonale Sanierung der Ortsdurchfahrt und die damit verbundene Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 lässt der Gemeinderat konsultativ abstimmen. Konsultativ bedeutet, dass der Entscheid rechtlich nicht bindend ist. Der Kanton Bern muss sich also nicht daran halten. Beim Gemeindevorhaben geht es um einen Grundsatzentscheid zu Tempo 30 im Dorfkern.
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