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Worber Stimmvolk heisst Umzonung der Sternenmatt knapp gut
Die Pläne für eine Wohnüberbauung auf der Sternenmatt in Worb können weiterverfolgt werden. Die Stimmberechtigten haben die Umzonung des Areals am Wochenende knapp gutgeheissen.
In einer Referendumsabstimmung hiessen sie die Vorlage mit 2391 Ja- zu 2289 Nein-Stimmen gut. Das entspricht einer Mehrheit von 51,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 60,8 Prozent, wie die Gemeinde auf Anfrage bekanntgab.
Die Referendumsführer hatten geltend gemacht, der Bereich hinter dem Restaurant Sternen müsse als "grüne Lunge" erhalten bleiben. Durch die Wohnblocks würden auch das Schwimmbad und die Liegewiesen massiv beeinträchtigt.
Die Befürworter sahen es anders: Die Überbauung entspreche den Zielen der Ortsplanung für ein moderates Bevölkerungswachstum und innerer Verdichtung. Es sei besser, neue Bauten an diesem Standort zu erstellen als Landwirtschaftsland zu überbauen. Dank der 76 neuen Wohnungen kämen neue Steuerzahler nach Worb.
Die Gegner hatten versucht, den Urnengang vom Sonntag juristisch zu verhindern. Das Regierungsstatthalteramt entzog ihrer Beschwerde aber die aufschiebende Wirkung. Über die Beschwerde selber wird erst später entschieden; sie richtet sich gegen die Visualisierungen des Investors in der Abstimmungsbotschaft.
Amtszeit wird beschränkt
Weiter sprach sich das Volk mit gut 80 Prozent Ja-Stimmen für die Einführung einer Amtszeitbeschränkung aus. Wer im Gemeinderat sitzt oder das Gemeindepräsidium inne hat, soll künftig nach maximal vier Legislaturen abtreten müssen. Die Stimmberechtigten hiessen eine Änderung der Gemeindeordnung mit 3656 gegen 884 Stimmen gut.
Im Parlament war die Neuerung unbestritten. Die Beschränkung auf eine maximal 16-jährige Amtszeit werde für frischen Wind sorgen, hiess es.
Wird ein Mitglied des Gemeinderats in das Gemeindepräsidium gewählt, beginnt die Amtszeitbeschränkung neu zu laufen. Keine Beschränkung gibt es nach wie vor für das Parlament und die Kommissionen.
Die Änderung der Gemeindeordnung tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Für die Wahlen im September 2024 gilt also noch das alte Recht.
Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) kann sich daher der Wiederwahl stellen. Er strebt eine fünfte Amtszeit an. Wird er erneut gewählt, wäre er der letzte Gemeindepräsident mit einer Amtszeit von 20 Jahren. (sda)
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